Öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Vorgaben für Optionen und Ermessensspielräume, die den Aufsichtsbehörden im Unionsrecht eingeräumt werden
Im Rahmen dieser Konsultation können sich interssierte Parteien zu den überarbeiteten Vorgaben der EZB bezüglich der den Aufsichtsbehörden im Unionsrecht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume äußern.
Auf Anfrage der beteiligten Parteien haben wir die Frist für die Einreichung von Kommentaren im Rahmen der öffentlichen Konsultation um zwei Wochen verlängert. Die neue Frist endet am 24. Januar 2025.
Kommentare, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Überarbeitete Vorgaben für Optionen und Ermessensspielräume
In den überarbeiteten Vorgaben wird beschrieben, wie die EZB die den Aufsichtsbehörden im EU-Bankenrecht eingeräumten Optionen und Ermessensspielräume nutzen wird. Die Optionen und Ermessensspielräume betreffen mehrere aufsichtsrechtliche Themenbereiche wie etwa die Definition von Eigenmitteln oder die Berechnung der Kapitalanforderungen für bestimmte Risikokategorien. Ebenso beziehen sie sich darauf, welche Vermögenswerte in das Handelsbuch aufgenommen werden und was bei der Bestimmung des Konsolidierungskreises einer Bankengruppe ausgenommen werden darf.
Erforderlich wurde die Aktualisierung vor allem wegen der Verabschiedung des neuen Bankenpakets (CRR III und CRD VI), aber auch aufgrund von anderen aufsichtsrechtlichen Entwicklungen seit der letzten Überarbeitung im Jahr 2022. Die überarbeiteten Vorgaben sollen bewirken, dass die Nutzung der Optionen und Ermessensspielräume durch die EZB und die nationalen zuständigen Behörden transparenter, einheitlicher und effektiver wird.
Die EZB hat am 22. November 2024 im Erläuterungsdokument (Explanatory Memorandum) zu dieser Konsultation auf Seite 14 eine Korrektur vorgenommen. Diese Korrektur betrifft die Beschreibung der vorgeschlagenen Vorgaben in Bezug auf Artikel 314 Absatz 3 CRR.
Einreichung von Kommentaren
Reichen Sie Ihre Kommentare bis zum 24. Januar 2025, 0:00 Uhr (MEZ) über dieses Formular ein.
Damit die Kommentare maschinell bearbeitet werden können, verändern Sie bitte weder die Struktur des Formulars noch das Dateiformat. Geben Sie gegebenenfalls relevante Beispiele oder Daten an.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation werden ausschließlich Kommentare veröffentlicht, die über das oben verlinkte Formular eingereicht wurden.
Einreichung von Kommentaren per E-Mail
Senden Sie das Formular mit Ihren Kommentaren an SSMPublicConsultation@ecb.europa.eu.
Geben Sie als Betreff „Public consultation on the revised policies on options & discretions“ an.
Einreichung von Kommentaren per Post
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Europäische Zentralbank
Sekretariat des Aufsichtsgremiums
„Public consultation on the revised policies on
options & discretions“
60640 Frankfurt am Main
Deutschland
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