Aufgaben
Die EZB übt die direkte Aufsicht über die bedeutenden Banken im Euroraum aus. Dabei arbeitet sie im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen.
Gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs)Die weniger bedeutenden Banken werden von den nationalen Aufsichtsbehörden beaufsichtigt. Die EZB stellt dabei einen europaweit einheitlichen Ansatz sicher.
Liste beaufsichtigter BankenUnsere Ziele
Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus verfolgen die EZB und die nationalen Aufsichtsbehörden die folgenden Ziele:
- Gewährleistung der Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems
- Stärkung der Finanzintegration und -stabilität in Europa
- Gewährleistung einer einheitlichen Aufsicht
Mikroprudenzielle Instrumente
Mithilfe von mikroprudenziellen Instrumenten werden vornehmlich die Risiken einzelner Banken auf den Prüfstand gestellt. Insofern tragen diese Instrumente zu einem sicheren Bankensystem in Europa bei.
Die EZB ist befugt:
- aufsichtliche Überprüfungen wie etwa Stresstests durchzuführen
- Vor-Ort-Prüfungen und Untersuchungen vorzunehmen
- Bankzulassungen zu erteilen bzw. zu entziehen
- den Erwerb von qualifizierten Beteiligungen zu genehmigen
- die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften der EU sicherzustellen
- höhere Eigenkapitalanforderungen (sogenannte Puffer) festzusetzen, um etwaigen finanziellen Risiken zu begegnen
- Korrekturmaßnahmen und Sanktionen zu verhängen
Makroprudenzielle Instrumente
Unter makroprudenzieller Aufsicht versteht man das Gesamtkonzept, mit dem der Aufbau systemischer Risiken eingedämmt werden soll, um die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu gewährleisten.
Die EZB kann:
- Anforderungen für Banken erhöhen, beispielsweise durch antizyklische Puffer,
- zu Maßnahmen nationaler Behörden Stellung nehmen und Einwände gegen diese erheben.