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Prüfung der Aktivaqualität

Durch die Prüfung der Aktivaqualität (Asset Quality Review – AQR) soll die Situation der Banken geklärt werden, die bereits unter der direkten Aufsicht der EZB stehen oder künftig stehen werden. Auf diese Weise kann die EZB sicherstellen, dass die Kapitalausstattung der von ihr beaufsichtigten Banken angemessen ist.

Im AQR-Phase-2-Handbuch wird die bei der Prüfung angewandte Methodik beschrieben.

Zum Abschluss einer AQR werden die Ergebnisse der jeweiligen Bank veröffentlicht. Außerdem sorgt das gemeinsame Aufsichtsteam (Joint Supervisory Team – JST) dafür, dass die qualitativen und quantitativen Feststellungen der AQR mit der Bank weiterverfolgt werden, damit die festgestellten Mängel behoben werden. Das JST besteht aus Aufseherinnen und Aufsehern der EZB sowie der jeweiligen nationalen zuständigen Behörde. Wird eine AQR auf Anfrage eines EU-Mitgliedstaats durchgeführt, der nicht an der EZB-Bankenaufsicht teilnimmt, so kümmert sich die nationale Aufsichtsbehörde des betreffenden Landes um die Weiterverfolgung der bei der AQR getroffenen Feststellungen.

Die Aufseherinnen und Aufseher beziehen alle ermittelten Risiken in ihre laufenden Aufsichtstätigkeiten ein. Insbesondere fließen die Ergebnisse der AQR im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) in die laufende Bewertung der Risiken, Governance und Kapitalausstattung einer Bank ein.

AQR-Phase-2-Handbuch FAQs zum überarbeiteten AQR-Handbuch

Die Ergebnisse der vor 2023 durchgeführten AQRs finden sich auf unserer Seite zu den Comprehensive Assessments.

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