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Notleidende Kredite

Kreditrisiko und Bankgeschäft sind untrennbar miteinander verbunden, denn die Vergabe von Krediten geht stets mit dem Risiko einher, dass diese nicht zurückgezahlt werden. Darum ist das Kreditrisiko auch ein Schwerpunkt der aufsichtlichen Tätigkeiten der EZB. Besonderes Augenmerk gilt dabei den notleidenden Krediten.

Wissenswertes zur Bankenaufsicht: Was sind notleidende Kredite?

Für die Wirtschaft spielen notleidende Kredite eine Rolle, weil sie die Ertragskraft der Banken belasten, wertvolle Ressourcen binden und so die Fähigkeit der Banken einschränken, Kredite zu vergeben. Probleme im Bankensektor können auch rasch auf andere Bereiche der Wirtschaft übergreifen und sich negativ auf die Aussichten für Beschäftigung und Wachstum auswirken. Darum unterstützt die EZB die Banken dabei, dieses Problem in Angriff zu nehmen, und hilft damit, die Sicherheit und Solidität des europäischen Bankensystems zu gewährleisten.

Weitere Einzelheiten zum Volumen notleidender Kredite sind den vierteljährlichen Statistiken der EZB-Bankenaufsicht zu entnehmen.

ECB supervisory banking statistics

Schwerpunkt der Aufsichtstätigkeit

Notleidende Kredite können die Solidität einer Bank erheblich beeinträchtigen. Darum hat die Bankenaufsicht der EZB die Bestände an Problemkrediten bei den Banken genau im Blick. Sie überprüft auch, ob Banken das Risiko ihrer Kredite angemessen steuern und ob sie über geeignete Strategien, Governance-Strukturen und Prozesse verfügen. Diese Überprüfung findet im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) statt, den jede Bank einmal im Jahr durchläuft.

Die Gefahr, dass ein Kredit notleidend wird und Banken Problemkredite anhäufen, kann vor allem durch adäquate Maßstäbe für die Kreditvergabe und eine angemessene Steuerung des Kreditrisikos verringert werden. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Banken

  • Kredite nur dann vergeben, wenn sie wahrscheinlich zurückgezahlt werden,
  • Kreditinformationen überwachen, um finanziell angeschlagene Kreditnehmer frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen,
  • Kontakt mit finanziell angeschlagenen soliden Kreditnehmern aufnehmen, um ihre Kredite umzustrukturieren,
  • frühzeitig ausreichende Rückstellungen bilden, um Verluste angemessen abzudecken,
  • auf den Abbau ihrer Bestände an notleidenden Krediten hinarbeiten.

Strenge Maßstäbe bei der Kreditvergabe, eine ordnungsgemäße Risikosteuerung und ein proaktiver Umgang mit notleidenden Krediten sind vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise besonders wichtig, da die Zahlungsausfälle massiv zunehmen dürften, sobald die Krisenmaßnahmen zurückgenommen werden.

Damit die Banken die Krise besser bewältigen und weiterhin Kredite vergeben können, hat ihnen die EZB einen gewissen Spielraum eingeräumt. Dies gilt auch für die Einstufung von Krediten an solide Kreditnehmer, die sich nur vorübergehend in Schwierigkeiten befinden. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Dieser Spielraum darf nicht dazu führen, dass unsolide Kreditnehmer unterstützt und ihre Kredite zu spät als notleidend eingestuft werden.

Die EZB hat den Banken Hinweise zum Umgang mit Problemkrediten und zur Bildung angemessener Rückstellungen gegeben.

Gemeinsame Anstrengung

Neben den Aufsichtsmaßnahmen sind Initiativen in zwei weiteren Bereichen nötig, um den hohen Bestand an notleidenden Krediten abzubauen. Zum einen im Rechtsbereich, denn in einigen europäischen Ländern reichen die verfügbaren rechtlichen Mittel unter Umständen nicht aus oder lassen keine zeitnahe Abwicklung zu.

Zum anderen im Bereich der Sekundärmärkte. Banken können über diese Märkte das mit ihren notleidenden Krediten verbundene Risiko zwar an Investoren übertragen, die keine Banken sind. Jedoch sind diese Märkte häufig nicht ausgereift. Noch wichtiger wird dies vor dem Hintergrund der Coronavirus-Krise und der erwarteten Zunahme notleidender Kredite.

Nach Auffassung des Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB Andrea Enria könnte auch eine europäische Vermögensverwaltungsgesellschaft (Asset Management Company) oder ein Netzwerk solcher Vermögensverwaltungsgesellschaften Teil der Problemlösung sein.

Um das Thema notleidende Kredite auf europäischer Ebene in Angriff zu nehmen, hat der Rat für Wirtschaft und Finanzen der EU im Jahr 2017 einen Maßnahmenplan erstellt, der alle drei Bereiche umfasst: Bankenaufsicht, Reform der Regelungen für Insolvenz und Mahnwesen und die Entwicklung von Sekundärmärkten. Die Europäische Kommission überwacht die Fortschritte beim Abbau notleidender Kredite. Im Dezember 2020 stellte sie außerdem eine Strategie vor, mit der verhindert werden soll, dass die Bestände notleidender Kredite infolge der Coronavirus-Krise wieder zunehmen.

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