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Was sind Aufsichtskollegien?

14. Juli 2016 (aktualisiert am 12. Dezember 2018)

Wie uns die Finanzkrise vor Augen geführt hat, ist es in einer immer stärker globalisierten Welt äußerst wichtig, Banken, die in mehreren Ländern tätig sind, möglichst effektiv zu überwachen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Aufsichtskollegien, da sie zu einer besseren Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Banken beitragen.

Kurzinformationen zu Aufsichtskollegien

Bei einem Aufsichtskollegium handelt es sich im Wesentlichen um eine dauerhafte, aber flexible Struktur, die aus Aufsehern aus dem Herkunfts- und dem Aufnahmestaat einer international tätigen Bank besteht. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht verwendet den Begriff sehr allgemein für aktiv gepflegte Verbindungen zwischen diesen Aufsehern. Dies schließt sämtliche Kommunikationsformen ein: Telefon- und Videokonferenzen, Schreiben, E-Mails und den Austausch über sichere Websites.

Aufsichtskollegien sollen ihren Mitgliedern dabei helfen, ein besseres Verständnis für das Risikoprofil und die Schwachstellen einer grenzüberschreitend tätigen Bank zu entwickeln. Außerdem bieten sie ihnen einen Rahmen für die Behandlung zentraler Themen, die aus aufsichtlicher Perspektive relevant sind. Um die Aufsicht über derartige Banken zu stärken, bedarf es eines regen Informationsaustauschs und einer stetigen Zusammenarbeit.

Informationsaustausch in der Praxis

Wie eng die Interaktion zwischen den Mitgliedern der Aufsichtskollegien ist, hängt von der jeweiligen Bankengruppe und den betreffenden Aufsehern ab. Zudem findet ein proportionaler Ansatz Anwendung.

Hier einige Beispiele für Informationen, die Mitglieder von Aufsichtskollegien austauschen können:

  • Aufsichtliche Risikobewertungen, die wichtigsten Feststellungen einer aufsichtlichen Prüfung sowie Informationen zu ergriffenen bedeutenden Aufsichtsmaßnahmen
  • Analysen der Auswirkungen des Geschäftsumfelds in maßgeblichen Märkten oder Ländern auf die Bankengruppe und die Ergebnisse von Stresstests
  • Pläne zur Krisenvorsorge
  • Pläne zur Kapitalausstattung und Liquiditätsposition
  • Strategische Pläne für die gesamte Bankengruppe und ihre Tochtergesellschaften
  • Informationen zu exogenen Faktoren, die für die Mitglieder der Aufsichtskollegien nützlich sein können (z. B. regulatorische Entwicklungen und makroprudenzielle Informationen).

Aufsichtskollegien im Kontext der EU

In der EU sind Aufsichtskollegien nicht nur Strukturen zur Förderung der engen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs, sie treffen auch Entscheidungen. So fassen sie z. B. gemeinsame Beschlüsse zu dem internen Modell einer Bank, zu ihrem Risikoengagement oder ihrer Kapitalbasis.

Gemäß der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD), die Teil des Rechtsrahmens der EU für die Bankenaufsicht ist, sollen Aufsichtskollegien ein abgestimmtes Arbeitsprogramm sowie harmonisierte Aufsichtsentscheidungen gewährleisten. Formulare (sogenannte Mapping Templates), die u. a. Auskunft darüber geben, wie stark und mit welchen Aktivitäten eine Bank in anderen Ländern vertreten ist, sind ein zentraler Bestandteil dieses Prozesses. Ergänzt werden diese Formulare durch schriftliche Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen. Diese bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der Aufsichtskollegien und somit für gemeinsame Aufgaben, Aktivitäten und Beschlüsse.

Das durch die Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive – BRRD) geschaffene Rahmenwerk sieht vor, dass Aufsichtskollegien auch die Sanierungspläne von grenzüberschreitend tätigen Banken bewerten und einen gemeinsamen Beschluss in Bezug auf die Bewertung der Pläne fassen müssen.

Wichtige Instrumente zur Umsetzung des Rahmenwerks für Aufsichtskollegien in der EU sind die von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority) erarbeiteten Leitlinien sowie die einschlägigen Verordnungen, die von der Europäischen Union erlassen wurden.

Die Europäische Zentralbank, die für die direkte Aufsicht über bedeutende Banken, die unter die europäische Bankenaufsicht fallen, zuständig ist, kann auf zweierlei Weise an einem Aufsichtskollegium mitwirken: als (konsolidierende) Aufsichtsbehörde des Herkunftsstaats – in diesem Fall übernimmt sie den Vorsitz des Aufsichtskollegiums – oder als Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaats.

Whistleblowing