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Interview mit Süddeutsche Zeitung

Interview mit Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB, geführt von Meike Schreiber und Markus Zydra am 4. und veröffentlicht am 19. Februar (Teil 2)

19. Februar 2020

Teil 1 (veröffentlicht am 17. Februar 2020)

Aber am Ende mussten dann doch wieder die Steuerzahler zahlen, um Carige aufzufangen, und auch in Deutschland, um die NordLB in Hannover zu retten. Wäre es nicht ein gutes Zeichen gewesen für die Anleihegläubiger dieser beiden Banken, wenn sie im Zuge einer Bankenabwicklung ihr Geld verloren hätten? 

Schauen Sie, das Konzept, dass die Aktionäre und Anleihegläubiger zahlen müssen bei einer Pleite, ist heutzutage eigentlich recht klar. Das war zu Zeiten der Finanzkrise anders, als die Investoren, die sogenannte Nachranganleihen von Banken hatten, keinen Cent verloren haben, während die Staaten die Banken retten mussten und dabei ihre eigene Zahlungsfähigkeit aufs Spiel gesetzt haben. Zum Beispiel in Irland.  Das würde jetzt nicht mehr in dem Ausmaß passieren und das ist gut so.

Aber es gibt in der EU immer noch gesetzliche Schlupflöcher, so dass der Steuerzahler immer noch haften muss.

Nach der Krise lautete unsere Botschaft, dass kein Steuerzahler mehr für Banken haften muss. Der Rechtsrahmen ist aber sehr komplex. So gibt es insbesondere in den einzelnen Ländern immer noch sehr unterschiedliche Regelungen für den Krisenfall.

Wie finden Sie denn das?

Ich finde das nicht gut. Ich wünsche mir eine stärkere Harmonisierung. So gibt es beispielsweise große Unterschiede darin, wie Banken durch Einlagensicherungssysteme gestützt werden können – diese Regeln werden von den Mitgliedstaaten selbst gemacht. Hierdurch entsteht der Eindruck, dass der europäische Rahmen für das Krisenmanagement nicht zu einheitlichen Ergebnissen führt und dass Anleger in den verschiedenen Ländern unterschiedlich behandelt werden.

Das stimmt, aber die EU-Kommission hat die Nord-LB Rettung genehmigt und erstaunlicherweise festgestellt, es sei zu Marktkonditionen passiert. Und dann haben EZB und Bafin der Bank auch noch bescheinigt, dass sie ein tragfähiges Geschäftsmodell habe. Das haben viele nicht verstanden.

Oft werden europäische Behörden als realitätsferne Bürokraten hingestellt. In Wirklichkeit aber müssen wir unser Bestes tun, um alle Banken in der Union gleich und fair zu behandeln. Die EU-Kommission hat ihre eigenen Standardverfahren, um zu entscheiden, ob eine Bank staatliche Beihilfen erhalten hat. Die EZB schaut auf die Stabilität der Bank und bewertet, ob ein Geschäftsplan die Aufsichtsanforderungen erfüllt.

Aber nach dieser Entscheidung können die Anleihegläubiger jetzt doch wieder sicher sein, dass der Steuerzahler, oder gegebenenfalls staatliche Eigentümer, sie im Falle einer Schieflage raushauen. Sie kriegen für ihr Investment Zinsen, aber haben kein Risiko.

Also dieses Signal sollten die Fälle NordLB und Carige nicht senden. Ein Teil der Anleger in Nachranganleihen bei Carige musste übrigens durchaus erhebliche Verluste hinnehmen. Es ist klar, dass wir die nationalen Regeln dringend vereinheitlichen müssen. Wir sollten Banken überall auf die gleiche Art abwickeln und auch die nationalen Sicherungssysteme einheitlich einsetzen können.

Die neue EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD V sieht niedrigere Qualitätskriterien für das Kapital vor, das Banken zur Abdeckung ihrer Risiken vorhalten müssen. Ist dies der Wendepunkt hin zu einer Lockerung der Bankenregulierung?

Das stimmt, die neue EU Richtlinie sieht tatsächlich eine Veränderung bei der Qualität des Kapitals vor, das die Aufsicht von den Banken verlangt, um individuelle Risiken abzudecken (die sogenannte Säule-2-Kapitalanforderung). Uns wäre es lieber gewesen, unsere Anforderungen würden durch hartes Kernkapital erfüllt, also durch Kapital, das den höchsten Qualitätskriterien entspricht. Mit ihm können Verluste gedeckt werden, bevor mit der Abwicklung einer Bank begonnen wird. Aber der Gesetzgeber hat so entschieden und wir werden uns daran halten.

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Europäische Zentralbank

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