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Die Aufsichtsprioritäten geben die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit für 2020 vor. Sie basieren auf einer Einschätzung der wesentlichen Herausforderungen für die beaufsichtigten Banken im aktuellen wirtschaftlichen, regulatorischen und aufsichtlichen Umfeld.

Die EZB-Bankenaufsicht hat in Zusammenarbeit mit den nationalen zuständigen Behörden Risikoquellen im Bankensektor identifiziert. Dabei wurde auf Beiträge der gemeinsamen Aufsichtsteams (JSTs), mikro- und makroprudenzielle Analysen der EZB sowie Berichte internationaler Gremien zurückgegriffen. Zu den wesentlichen im Bankensektor identifizierten Risikofaktoren zählen i) Herausforderungen im Bereich Wirtschaft, Politik und Schuldentragfähigkeit im Euroraum, ii) Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle sowie iii) Cyberkriminalität und IT-Mängel. Weitere signifikante Risikofaktoren sind die mit den Strategien der Banken für notleidende Kredite (NPLs) verbundenen Ausführungsrisiken, gelockerte Kreditvergaberichtlinien, Neubewertung von Risiken an den Finanzmärkten, Fehlverhalten/Geldwäsche/

Terrorismusfinanzierung, Brexit, globale Aussichten und geopolitische Unsicherheiten, Reaktionen auf Regulierungsvorschriften und durch den Klimawandel bedingte Risiken.[1]

Damit die Banken diesen Risiken wirksam begegnen können, hat die EZB-Bankenaufsicht ihre Aufsichtsprioritäten überprüft. In den Jahren nach der Einführung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) war zunächst die Wiederherstellung der Solidität der Bilanzen von entscheidender Bedeutung. Seither hat sich der aufsichtliche Schwerpunkt schrittweise verlagert und schließt nun die künftige Widerstandsfähigkeit der Banken und die Tragfähigkeit ihrer Geschäftsmodelle ein. Folglich wurden die Aufsichtsprioritäten neu ausgerichtet auf die folgenden übergeordneten Prioritätsbereiche:

  • Weiterführung der Bilanzsanierung
  • Stärkung der künftigen Widerstandsfähigkeit
  • andere Prioritäten.

Die priorisierten Aufsichtstätigkeiten wurden entsprechend diesen Bereichen neu geordnet.

1 Weiterführung der Bilanzsanierung

Folgemaßnahmen zum NPL-Leitfaden

Trotz der Fortschritte, die bei der Verringerung der NPL-Bestände im Euroraum erzielt wurden, ist der gegenwärtige Gesamtbestand an NPL gemessen an internationalen Maßstäben nach wie vor erhöht. Die EZB-Bankenaufsicht wird daher ihre Bemühungen fortsetzen, die NPL-Bestände zu bewältigen und den Aufbau neuer NPL-Bestände in der Zukunft zu verhindern. Sie wird die bankspezifischen aufsichtlichen Erwartungen innerhalb eines harmonisierten Rahmens im Dialog mit den betroffenen Instituten weiter verfolgen. Das Ziel besteht darin, weitere Fortschritte beim Abbau der mit Altlasten verbundenen Risiken zu erzielen und mittelfristig eine einheitliche Deckung für NPL-Bestände und neue NPL zu erreichen.

Folgemaßnahmen zu auf internen Ratings basierenden Modellen

Es wird weiter daran gearbeitet, die Angemessenheit der von den Banken zur Berechnung ihrer regulatorischen Kapitalanforderungen verwendeten internen Modelle zu gewährleisten. Nach den im Rahmen der gezielten Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) erfolgten Vor-Ort-Prüfungen liegt der Schwerpunkt auf der Beseitigung der festgestellten Mängel. Außerdem sind erhebliche Aufsichtstätigkeiten für die Kreditrisikomodelle der Institute erforderlich, um den Anforderungen des Programms der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Sanierung von IRB-Modellen[2] Rechnung zu tragen.

Handelsrisiken und Bewertung von Vermögenswerten

Vor-Ort-Prüfungen mit einem verstärkten Fokus auf Handels- und Marktrisikoaspekte werden fortgeführt. Diese Prüfungen werden vorwiegend Banken betreffen, die komplexe zum beizulegenden Zeitwert bewertete Instrumente aufweisen. Es können eingehende Überprüfungen („Deep Dives“) und gezielte Analysen vorgenommen werden, um den Umfang der Vor-Ort-Prüfungen auf relevante Risikobereiche abzustimmen.

2 Stärkung der künftigen Widerstandsfähigkeit

Die EZB-Bankenaufsicht wird eine Reihe von Aufsichtstätigkeiten durchführen, die die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Banken zum Ziel haben. Die bedeutendsten dieser Aufsichtstätigkeiten sind im Folgenden beschrieben.

Qualität der Kreditvergaberichtlinien und der Engagements (z. B. Immobilien- und Leveraged Finance)

Die EZB-Bankenaufsicht wird weiterhin die Qualität der Kreditvergaberichtlinien der Banken beurteilen. Sie wird auf Grundlage der umfassenden Datenerhebung zur Identifizierung von Risiken eine weiterverfolgende Analyse mit dem Ziel durchführen, ein besseres Verständnis der Kreditvergabeverfahren und -prozesse der Banken zu erhalten. Je nach den Ergebnissen können bankenspezifische Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Zudem wird die Bankenaufsicht die Qualität von Engagements in bestimmten Anlageklassen im Rahmen von speziellen Vor-Ort-Prüfungen in Bereichen wie Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien und Leveraged Finance untersuchen.

Kapital- und Liquiditätssteuerung, ICAAP und ILAAP sowie weitere Integration in den SREP

Die bankinternen Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital- bzw. Liquiditätsausstattung (ICAAP und ILAAP) spielen im Risikomanagement von Kreditinstituten eine entscheidende Rolle. Die EZB-Bankenaufsicht wird weiterhin durch Förderung eines gemeinsamen Verständnisses ihrer Erwartungen auf die Verbesserung des ICAAP und des ILAAP der Banken hinarbeiten. Außerdem wird der ICAAP der Banken Schwerpunkt spezieller Vor-Ort-Prüfungen sein. Auch wird weiter daran gearbeitet, die Transparenz bezüglich der Risikofaktoren der Säule-2-Kapitalanforderungen zu verbessern.

Tragfähigkeit des Geschäftsmodells

Die Profitabilität der Banken im Euroraum steht nach wie vor aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds, der niedrigen Zinsen, der Altlasten und der Konkurrenz durch andere Banken und Nichtbanken unter Druck. Außerdem bringt die Digitalisierung neben Möglichkeiten zu Effizienzsteigerungen und neuen Geschäftsmöglichkeiten bedeutende Herausforderungen für Banken mit sich. Die EZB-Bankenaufsicht wird daher weiterhin die Geschäftsmodelle und die Profitabilität der Banken, auch unter Berücksichtigung der zunehmenden Digitalisierung, beurteilen und Querschnittsanalysen durchführen.

IT- und Cyberrisiken

Die EZB-Bankenaufsicht wird die IT- und Cyberrisiken für Banken weiterhin im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen und durch eine Überwachung dieser Risiken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) beurteilen. Außerdem werden bedeutende Banken im Rahmen der SSM-Berichterstattung über Cyber-Sicherheitsvorfälle nach wie vor alle schwerwiegenden Cyber-Sicherheitsvorfälle an die EZB melden.

EU-weite (zweijährige) und/oder EZB-weite Stresstests

Die nächsten aufsichtlichen Stresstests für bedeutende Banken werden 2020 durchgeführt. Es sind zwei einander ergänzende Tests vorgesehen: Eine Stichprobe von großen bedeutenden Banken nimmt am EU-weiten Stresstest der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde teil. Gleichzeitig führt die EZB einen weiteren Stresstest für die übrigen bedeutenden Banken durch, die nicht am EU-weiten Stresstest teilnehmen. Die Ergebnisse beider Stresstests fließen in den SREP ein. Der Stresstest soll Banken auch dazu ermutigen, ihre eigenen Stresstest- und Risikomanagementkompetenzen zu verbessern.

Governance

Ein bedeutendes Ergebnis der Aufsichtstätigkeit im Jahr 2019 ist, dass der Governance-Rahmen der Banken noch weiter verbessert werden muss. Governance wird daher 2020 weiterhin im Mittelpunkt der Aufsicht stehen. In Anbetracht des übergreifenden Charakters dieses Themas wird die Aufsicht im Zusammenhang mit jeder der oben genannten Tätigkeiten zur Stärkung der künftigen Widerstandsfähigkeit schwerpunktmäßig prüfen, ob die Banken die Erwartungen an die Governance erfüllen. Je nach Aufsichtstätigkeit beurteilt die Aufsicht Governance-Aspekte aus verschiedenen Blickwinkeln, einschließlich Funktionsweise der Leitungsorgane und Organisationsstruktur, interne Kontrollfunktionen sowie Datenaggregation und Datenqualität, und ergänzt damit die laufende Bewertung der Governance durch die JST im Rahmen des SREP.

3 Andere Prioritäten

Folgearbeit zu den Brexit-Vorbereitungen

Der Brexit stellt für die EZB-Bankenaufsicht weiterhin eine hohe Priorität dar. Die EZB erwartet, dass sich die Banken auf alle möglichen Fälle vorbereiten und die Umsetzung der Notfallmaßnahmen für einen ungeordneten Brexit abschließen. Die EZB wird die Umsetzung der Brexit-Pläne durch die Banken und die Erfüllung der aufsichtlichen Erwartungen weiterhin gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden beobachten. Dazu zählen auch die Fortschritte der Banken im Hinblick auf ihre angestrebten operativen Modelle (Target Operating Models) im Euroraum innerhalb des vereinbarten Zeitplans.

Bei den oben genannten Risiken und Aufsichtsprioritäten handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Andere Bereichen, die hier nicht ausdrücklich genannt werden, wie die Umsetzung von IFRS 9, unterliegen der laufenden Aufsicht. Auch sind für einzelne Banken gegebenenfalls andere Aufsichtsmaßnahmen erforderlich, die auf das jeweilige Risikoprofil der Kreditinstitute zugeschnitten sind. Gleichwohl sind die Aufsichtsprioritäten ein wichtiges Instrument, um die Aufsicht über die Banken hinreichend harmonisiert, verhältnismäßig und effektiv zu koordinieren. Auf diese Weise tragen sie zu einheitlichen Rahmenbedingungen bei und verbessern die Wirksamkeit der Aufsicht.

© Europäische Zentralbank, 2019

Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland
Telefon +49 69 1344 0

Website www.bankingsupervision.europa.eu

Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Kopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet.

Fachterminologie kann im SSM-Glossar (nur auf Englisch verfügbar) nachgeschlagen werden.

HTML ISBN 978-92-899-3960-7, ISSN 2599-8455, doi: 10.2866/95643 QB-BZ-19-001-DE-Q

  1. https://www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/ra/html/ssm.ra2020~a9164196cc.de.html
  2. Das Programm zur Sanierung von IRB-Modellen bezieht sich auf eine regulatorische Überprüfung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz), die zu einer Reihe von technischen Regulierungsstandards und Leitlinien zur IRB-Bewertungsmethode, Ausfalldefinition, Schätzung der Risikoparameter und Behandlung von ausgefallenen Risikopositionen sowie zur Kreditrisikominderung führte.
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