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Europäisches Finanzaufsichtssystem

Das Europäische Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision – ESFS) umfasst drei Europäische Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities – ESAs), den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) und die nationalen Aufsichtsbehörden. Seine Hauptaufgabe besteht darin, eine einheitliche und angemessene Finanzaufsicht in der gesamten EU sicherzustellen.

In ihrer Funktion als europäische Bankenaufsicht arbeitet die EZB eng mit den ESAs zusammen, insbesondere mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Das ESFS ist sowohl für die makroprudenzielle als auch für die mikroprudenzielle Aufsicht zuständig.

Makroprudenzielle Aufsicht

Die makroprudenzielle Aufsicht besteht in der Überwachung des Finanzsystems als Ganzes. Sie soll in erster Linie Risiken für das Finanzsystem abwehren und mindern.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) ist für die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems in der EU zuständig.

Er ist zwar nicht Teil der EZB, aber in ihren Räumlichkeiten in Frankfurt am Main angesiedelt. Die EZB stellt auch das Sekretariat des ESRB.

Aufgaben

Der ESRB hat in erster Linie die folgenden Aufgaben:

  • Erhebung und Analyse relevanter Daten, um Systemrisiken zu erkennen
  • Herausgabe von Warnungen, wenn Systemrisiken als erheblich erachtet werden
  • Aussprache von Handlungsempfehlungen, um den erkannten Risiken zu begegnen
  • Überwachung der Maßnahmen in Reaktion auf Warnungen und Empfehlungen
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit den ESAs und internationalen Foren

Zusammensetzung

Der Präsident der EZB führt auch den Vorsitz des ESRB.

Darüber hinaus gehören dem ESRB Vertreter der nationalen Zentralbanken der EU-Länder und die Vorsitzenden der drei europäischen Aufsichtsbehörden an.

Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

Mikroprudenzielle Aufsicht

Die mikroprudenzielle Aufsicht beinhaltet die Überwachung einzelner Institute, beispielsweise Banken, Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen.

Europäische Aufsichtsbehörden

Zu den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zählen die

  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA)
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority – EIOPA)
  • Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA)

Aufgaben

Hauptaufgabe der ESAs ist die Harmonisierung der Finanzaufsicht in der EU. Hierzu entwickeln sie das einheitliche Regelwerk, in dem Aufsichtsstandards für die einzelnen Finanzinstitute festgelegt werden. Die ESAs tragen mit dazu bei, die einheitliche Anwendung des Regelwerks sicherzustellen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Sie haben zudem die Aufgabe, Risiken und Schwachstellen im Finanzsektor zu bewerten.

Zusammensetzung

Jede Behörde hat einen Vorsitzenden, der die Organisation nach außen vertritt. Alle operativen Entscheidungen werden jedoch vom jeweiligen Rat der Aufseher getroffen, der sich aus Vertretern der nationalen Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder zusammensetzt.

Gemeinsame Gremien

Beschwerdeausschuss

Der Beschwerdeausschuss ist ein unabhängiges Gremium, an das Betroffene sich richten können, wenn sie Einwände gegen Beschlüsse der drei ESAs haben.

Dem Beschwerdeausschuss gehören sechs Mitglieder und sechs Stellvertreter an, die von den ESAs ernannt werden.

Gemeinsamer Ausschuss

Der Gemeinsame Ausschuss soll eine sektorübergreifend konsistente Entwicklung und Anwendung des einheitlichen Regelwerks sicherstellen.

An den Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses nehmen Vertreter aller drei ESAs teil; sie sorgen für eine enge Zusammenarbeit und einen regelmäßigen Informationsaustausch.

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