Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium tritt alle drei Wochen zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Aufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen.
Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung Beschlussentwürfe vor.
Der EZB-RatZusammensetzung
- Vorsitzender (wird für eine nicht verlängerbare Amtszeit von fünf Jahren ernannt)
- Stellvertretender Vorsitzender (wird aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt)
- Vier Vertreter der EZB
- Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Handelt es sich bei der von einem Mitgliedstaat benannten nationalen Aufsichtsbehörde nicht um eine nationale Zentralbank (NZB), so kann neben dem Vertreter der betreffenden zuständigen Behörde auch ein Vertreter der jeweiligen NZB an den Sitzungen teilnehmen. In diesem Fall werden die Vertreter eines Landes für die Zwecke des Abstimmungsverfahrens als ein Mitglied behandelt.
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss unterstützt die Arbeit des Aufsichtsgremiums und bereitet dessen Sitzungen vor.
Zusammensetzung
- Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Ein Vertreter der EZB
- Fünf Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Das Aufsichtsgremium ernennt die fünf Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden für ein Jahr. Dabei verwendet es ein Rotationssystem, das eine faire Länderrepräsentation gewährleistet.
Vorsitzende des Aufsichtsgremiums | Claudia Buch |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums | Frank Elderson |
EZB-Vertreterin | Anneli Tuominen |
Belgien | Tom Dechaene (Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique) |
Deutschland | Mark Branson (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) |
Italien | Alessandra Perrazzelli (Banca d'Italia) |
Zypern | George Ioannou (Central Bank of Cyprus) |
Finnland | Tero Kurenmaa (Finanssivalvonta) |