Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium kommt alle drei Wochen zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen.
Aufsichtsgremium
(Frankfurt am Main, 17. Juli 2025)
Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung Beschlussentwürfe vor.
Der EZB-RatZusammensetzung
- Vorsitzender (wird für fünf Jahre ernannt, Amtszeit kann nicht verlängert werden)
- Stellvertretender Vorsitzender (wird aus dem Kreis der Mitglieder des EZB-Direktoriums ausgewählt)
- Vier Vertreter der EZB
- Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Ist die vom Mitgliedstaat benannte nationale Aufsichtsbehörde keine nationale Zentralbank, so kann zusätzlich eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der jeweiligen nationalen Zentralbank an den Sitzungen teilnehmen. In diesem Fall werden diese beiden Personen bei Abstimmungen als ein Mitglied behandelt.
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss unterstützt die Arbeit des Aufsichtsgremiums und bereitet dessen Sitzungen vor.
Zusammensetzung
- Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Ein Vertreter der EZB
- Fünf Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Letztere werden vom Aufsichtsgremium für je ein Jahr berufen. Ein Rotationssystem sorgt für eine faire Länderrepräsentation.
| Vorsitzende des Aufsichtsgremiums | Claudia Buch |
| Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums | Frank Elderson |
| EZB-Vertreterin | Sharon Donnery |
| Deutschland | Mark Branson (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) |
| Spanien | Mercedes Olano (Banco de España) |
| Litauen | Julita Varanauskienė (Lietuvos bankas) |
| Luxemburg | Claude Wampach (Commission de Surveillance du Secteur Financier) |
| Österreich | Helmut Ettl (Österreichische Finanzmarktaufsicht) |