Aufsichtsgremium
Das Aufsichtsgremium tritt alle drei Wochen zusammen, um die Aufgaben der EZB im Bereich der Bankenaufsicht zu erörtern, zu planen und durchzuführen.
Aufsichtsgremium
(Frankfurt am Main, 17. Juli 2025)

Das Aufsichtsgremium legt dem EZB-Rat im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung Beschlussentwürfe vor.
Der EZB-RatZusammensetzung
- Vorsitzender (wird für fünf Jahre ernannt, Amtszeit kann nicht verlängert werden)
- Stellvertretender Vorsitzender (wird aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums ausgewählt)
- Vier Vertreter der EZB
- Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Ist die vom Mitgliedstaat benannte nationale Aufsichtsbehörde keine nationale Zentralbank, so kann die Vertreterin bzw. der Vertreter der jeweiligen nationalen Zentralbank ebenfalls an den Sitzungen teilnehmen. In diesem Fall werden diese beiden Personen bei Abstimmungen als ein Mitglied behandelt.
Lenkungsausschuss
Der Lenkungsausschuss unterstützt die Arbeit des Aufsichtsgremiums und bereitet dessen Sitzungen vor.
Zusammensetzung
- Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums
- Vertreter der EZB
- Fünf Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden
Letztere werden vom Aufsichtsgremium für ein Jahr ernannt. Dabei findet ein Rotationssystem Anwendung, das eine faire Länderrepräsentation gewährleistet.
Vorsitzende des Aufsichtsgremiums | Claudia Buch |
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums | Frank Elderson |
EZB-Vertreter | Patrick Montagner |
Irland | Mary-Elizabeth McMunn (Banc Ceannais na hÉireann/Central Bank of Ireland) |
Griechenland | Christina Papaconstantinou (Bank of Greece) |
Frankreich | Denis Beau (Banque de France) |
Lettland | Santa Purgaile (Latvijas Banka) |
Niederlande | Steven Maijoor (De Nederlandsche Bank) |