Suchoptionen
Startseite Medien Wissenswertes Forschung und Publikationen Statistiken Geldpolitik Der Euro Zahlungsverkehr und Märkte Karriere
Vorschläge
Sortieren nach

Laufende Modellüberwachung

Durch die laufende Modellüberwachung (Ongoing Model Monitoring – OMM) soll überprüft werden, ob ein Institut die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an interne Modelle, die zur Berechnung seiner Mindestkapitalanforderungen herangezogen werden, fortlaufend einhält.

Die zuständige Behörde überprüft kontinuierlich, ob die von dem Institut verwendeten Techniken zur Erstellung der internen Modelle ausgereift und auf dem neuesten Stand sind.

Für gewöhnlich umfasst die laufende Modellüberwachung folgende Tätigkeiten:

  • eine Beurteilung, ob das Institut die in den EZB-Beschlüssen festgelegten Aufsichtsmaßnahmen umsetzt und ob es die Umsetzungspläne und anderen, ihm auferlegten, modellbezogenen Aufsichtsmaßnahmen einhält
  • eine Analyse der Modellvalidierungsergebnisse der Bank bei internen Kreditrisikomodellen sowie der Rückvergleichsergebnisse und Zeitreihenanalysen bei internen Modellen für das Marktrisiko
  • eine Beurteilung der Ergebnisse des jährlichen EBA-Benchmarkings für interne Markt- bzw. Kreditrisikomodelle
  • eine Überprüfung nicht wesentlicher Modelländerungen und -erweiterungen

Die laufende Modellüberwachung wird in erster Linie von den gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) durchgeführt. Anleitungen und Meldebögen (z. B. für Rückvergleichsergebnisse und Zeitreihenanalysen zum Marktrisiko) werden den Banken in der Regel von den JSTs zur Verfügung gestellt oder sind in den technischen Durchführungsstandards der EBA vorgegeben (z. B. für Benchmarking-Analysen zum Kreditrisiko bzw. zum Marktrisiko). Nachfolgend finden sich weitere Informationen zu Validierungsberichten.

Validierungsberichte zu internen Modellen

Die interne Validierung spielt bei der Bewertung der Zuverlässigkeit und Genauigkeit der internen Modelle bedeutender Institute eine wichtige Rolle. Zudem liefert sie der EZB wichtige Informationen für die Beurteilung, ob interne Modelle die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Um für gleiche Bedingungen zu sorgen, verlangt die EZB von bedeutenden Instituten, dass sie bestimmte Daten über die Validierung interner Modelle bereitstellen. Diese Daten werden zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken verwendet. Diese Datenerfassung ist kein Ersatz für institutsinterne Validierungsprozesse. Sie legt vielmehr eine Reihe gemeinsamer Mindeststandards für Messgrößen fest, die jährlich zusammen mit den internen Validierungsberichten des Instituts bei der EZB einzureichen sind.

Die EZB verlangt von bedeutenden Instituten, denen die Genehmigung erteilt wurde, den auf internen Ratings basierenden Ansatz zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko zu verwenden, dass sie Informationen über ihre Modelle zur Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall und des Kreditumrechnungsfaktors sowie über den für Spezialfinanzierungen angewandten Slotting-Ansatz vorlegen. Diese Meldung beinhaltet statistische Messgrößen und Tests, die den von solchen Instituten normalerweise verwendeten ähneln und die anhand einer Reihe standardisierter Validierungsstichproben durchgeführt werden müssen.

Einschlägige Dokumente

Nachstehend finden sich alle einschlägigen Dokumente sowie die entsprechenden Meldebögen, die bedeutende Institute ausfüllen und der EZB vorlegen müssen.

Alle Seiten in diesem Abschnitt

Whistleblowing