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Laufende Modellüberwachung

Durch die laufende Modellüberwachung (OMM) soll überprüft werden, ob ein Institut die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an interne Modelle, die zur Berechnung seiner Mindestkapitalanforderungen herangezogen werden, fortlaufend einhält.

Die zuständige Behörde überprüft kontinuierlich, ob die von dem Institut verwendeten Techniken zur Erstellung der internen Modelle ausgereift und auf aktuellem Stand sind.

Die laufende Modellüberwachung umfasst üblicherweise folgende Komponenten:

  • eine Beurteilung, ob das Institut die in den EZB-Beschlüssen festgelegten Aufsichtsmaßnahmen umsetzt und ob es die Umsetzungspläne und anderen, ihm auferlegten, modellbezogenen Aufsichtsmaßnahmen einhält
  • eine Analyse der Modellvalidierungsergebnisse der Bank bei internen Kreditrisikomodellen und Modellen zur Berechnung des operativen Risikos sowie der Rückvergleichsergebnisse und Zeitreihenanalysen bei internen Modellen für das Marktrisiko
  • eine Beurteilung der Ergebnisse des jährlichen EBA-Benchmarkings für interne Markt- bzw. Kreditrisikomodelle
  • eine Überprüfung nicht wesentlicher Modelländerungen und -erweiterungen

Die laufende Modellüberwachung wird in erster Linie von den gemeinsamen Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) durchgeführt. Anleitungen und Meldebögen werden den Banken in der Regel von den JSTs zur Verfügung gestellt (z. B. für Rückvergleichsergebnisse und Zeitreihenanalysen zum Marktrisiko) oder sind in den technischen Durchführungsstandards der EBA vorgegeben (z. B. für Benchmarking-Analysen zum Kreditrisiko bzw. zum Marktrisiko). Weitere Einzelheiten zu Validierungsberichten sind dem nächsten Abschnitt zu entnehmen.

Validierungsberichte zu internen Modellen

Die interne Validierung spielt eine wichtige Rolle dabei, die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der internen Modelle bedeutender Institute zu bewerten. Ebenso liefert sie der EZB wichtige Informationen zur Beurteilung, ob die internen Modelle die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Um für gleiche Bedingungen zu sorgen, verlangt die EZB von bedeutenden Instituten, dass sie bestimmte Daten über die Validierung interner Modelle bereitstellen, die zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken und operationelle Risiken verwendet werden. Diese Datenerfassung ist kein Ersatz für die institutsinternen Validierungsprozesse. Sie legt vielmehr eine Reihe gemeinsamer Mindeststandards für Messgrößen fest, die jährlich zusammen mit den internen Validierungsberichten des Instituts bei der EZB einzureichen sind.

Kreditrisiko

Die EZB verlangt von bedeutenden Instituten, denen die Genehmigung erteilt wurde, den auf internen Ratings basierenden Ansatz zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko zu verwenden, dass sie Informationen über ihre Modelle zur Berechnung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall und des Kreditumrechnungsfaktors sowie über den für Spezialfinanzierungen angewandten Slotting-Ansatz vorlegen. Diese Meldung beinhaltet statistische Messgrößen und Tests, die den von solchen Instituten normalerweise verwendeten ähneln und die anhand einer Reihe standardisierter Validierungsstichproben durchgeführt werden müssen.

Operationelles Risiko

Die EZB verlangt von bedeutenden Instituten, denen die Genehmigung erteilt wurde, den fortgeschrittenen Messansatz (Advanced Measurement Approach – AMA) zur Berechnung ihrer Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko zu verwenden, dass sie Informationen über die Ausgestaltung und die Leistungsfähigkeit ihres AMA-Modells vorlegen. Diese Meldung beinhaltet Kapitalkennziffern und Ergebnisse statistischer Tests zu den Ein- und Ausgabedaten des AMA-Modells sowie zu den Modellierungsannahmen. Darüber hinaus müssen auch die Verlustdaten und die in das Modell einfließenden Daten gemeldet werden, die zur Berechnung nach dem vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagenen künftigen Standardansatz erforderlich sind.

Einschlägige Dokumente

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