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Whistleblowing

Was ist Whistleblowing?

Sie haben den Verdacht, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen, eine nationale Bankenaufsichtsbehörde oder die Europäische Zentralbank selbst gegen EU-Recht bezüglich der Aufsicht über Kreditinstitute verstoßen hat oder verstößt? Wenn ja, können Sie den mutmaßlichen Verstoß der zuständigen Behörde melden. Diesen Vorgang zur Aufdeckung von Missständen nennt man Whistleblowing.

Über unsere sichere Whistleblowing-Plattform können Verdachtsfälle gemeldet werden.

Bitte informieren Sie sich zunächst, welche Art von Informationen eingereicht werden können und wie die Plattform funktioniert. Dies erläutern wir im Nachfolgenden. Bitte lesen Sie sich auch die Datenschutzerklärung und die wichtigen rechtlichen Hinweise durch.

In welchen Fällen sollte ich mich über die Whistleblowing-Plattform an die EZB wenden?

Kontaktieren Sie uns über die Plattform, wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltendes EU-Recht im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute verstoßen wurde durch 

oder

  • die Bankenaufsichtsbehörde eines Landes (diese nennt man fachsprachlich auch „nationale zuständige Behörde“ oder kurz „NCA“) oder die EZB selbst
    Liste der nationalen Aufsichtsbehörden 

Wann wende ich mich an die nationale Aufsicht?

Kontaktieren Sie die zuständige nationale Aufsichtsbehörde, wenn:

  • ein Unternehmen, das mutmaßlich gegen geltendes Recht verstößt, direkt von der nationalen Aufsichtsbehörde und nicht von der EZB beaufsichtigt wird
  • der Verstoß von einem Unternehmen begangen wurde, das nicht von der EZB im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht beaufsichtigt wird (etwa ein Versicherungsunternehmen)

Kann ich die Whistleblowing-Plattform nutzen, um Verstöße im Zusammenhang mit Verbraucherschutz oder der Umsetzung von Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche zu melden? 

Nein, denn für diese Themenbereiche sind allein die nationalen Behörden oder die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zuständig. Bitte informieren Sie sich mittels der verlinkten Seiten, wie Sie vorgehen müssen.

Bei sonstigen Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an die unter allgemeine Kontaktdaten
angeführten Stellen.


Was meinen Sie mit „EU-Recht bezüglich der Aufsicht über Kreditinstitute“?

Im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht umfasst das einschlägige EU-Recht die Vorschriften über die Bankenaufsicht. Zweck der Vorschriften ist es sicherzustellen, dass sowohl die Banken als auch das Finanzsystem insgesamt sicher und solide sind. Die EZB wendet die Vorschriften an, wenn sie die Aufgaben ausführt, die ihr durch die Verordnung über den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM Regulation) übertragen wurden.

Dazu zählen:

Informationen zu unseren Beschlüssen und Beschlussfassungsverfahren finden Sie hier:  
EZB-Beschlüsse und Beschlussfassungsverfahren

Wie melde ich einen Verstoß?

Bitte nutzen Sie hierfür die Whistleblowing-Plattform. Sämtliche Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen und hinreichend begründet sein. Die EZB empfiehlt Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, die aufgestellten Behauptungen durch ergänzende Unterlagen zu untermauern. Enthält eine Meldung unbelegte Behauptungen, ergreifen wir unter Umständen keine Folgemaßnahmen

Meldung eines Verstoßes über die Whistleblowing-Plattform

Schritt 1: Füllen Sie das Online-Formular aus:

  • Sie können Ihre Angaben in einer der EU-Amtssprachen machen.
  • Auch anonyme Meldungen werden angenommen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben möglichst präzise und vollständig sind.

Schritt 2: Reichen Sie ergänzende Unterlagen ein (siehe unten).

Der sichere Drittanbieter EQS Group AG verarbeitet über die Whistleblowing-Plattform eingereichte Meldungen für die EZB. Die EQS Group AG kann den Inhalt der Meldungen nicht einsehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Wie reiche ich ergänzende Unterlagen ein?

Laden Sie Ihre Unterlagen über die Whistleblowing-Plattform hoch. Wählen Sie hierfür die betreffende(n) Datei(en) aus und klicken Sie bei Aufforderung auf „Hochladen“.

Wenn Sie Informationen anonym einreichen, löschen Sie bitte vorher sämtliche Angaben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen. In den Dokumenteneigenschaften könnte beispielsweise Ihr Name als Autor(in) eines Dokuments stehen.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Die folgenden Dateiformate können verwendet werden (höchstzulässige Dateigröße: 10 MB): PDF, Word, Excel, PowerPoint, GIF und JPEG.

Wie bekomme ich ein Postfach in der Whistleblowing-Plattform?

Das Postfach ist ein sicherer Kommunikationskanal. Es wird für Sie eingerichtet, nachdem Sie Informationen über die Whistleblowing-Plattform eingereicht haben. Mithilfe des Postfachs können Sie den Status Ihrer Meldung einsehen. Wenn wir zusätzliche Informationen zu Ihrer Meldung brauchen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls über das Postfach mit. Auch wenn Sie Informationen anonym übermitteln, wird ein Postfach für Sie eingerichtet.

Nach Einreichung Ihrer Meldung erhalten Sie eine eigene Meldungsnummer zugewiesen und müssen ein Passwort festlegen.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie Ihre Meldungsnummer oder Ihr Passwort vergessen, kann der Zugriff auf Ihr Postfach nicht wiederhergestellt werden.

Was geschieht mit meiner Meldung?

Ein Expertenteam prüft zunächst, ob der gemeldete Verstoß für die EZB oder für eine nationale Aufsichtsbehörde bedeutsam ist. Ist dies nach Ansicht des Teams der Fall, wird die Meldung an die entsprechende Stelle bei der EZB oder an eine nationale Aufsichtsbehörde weitergeleitet. Die in der Whistleblowing-Meldung enthaltenen Informationen müssen möglicherweise auch an andere Behörden weitergeleitet werden, sofern dies für zweckmäßig erachtet wird oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist.

Eine bedeutsame Meldung kann aufsichtliche Maßnahmen nach sich ziehen, wie z. B. die Anforderung von Informationen, Vor-Ort-Prüfungen, Aufsichtsmaßnahmen oder Sanktionsverfahren.

Aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften dürfen wir dem Hinweisgeber bzw. der Hinweisgeberin das Ergebnis einer Meldung nicht mitteilen. Im Rahmen des EZB-Jahresberichts zur Aufsichtstätigkeit wird jedoch alljährlich eine anonymisierte Gesamtübersicht der gemeldeten Verstöße und der diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen veröffentlicht.

Vertraulichkeit

Gemäß dem Rechtsrahmen der EU zum Schutz personenbezogener Daten werden alle Meldungen vertraulich behandelt. Wir schützen personenbezogene Daten und gewährleisten angemessenem Schutz sowohl für den Hinweisgeber/die Hinweisgeberin als auch für die Person, der ein Verstoß vorgeworfen wird.

Datenschutzerklärung

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