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Andrea Enria
Chair of the Supervisory Board of the ECB

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen von Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsgremiums der EZB, anlässlich der Pressekonferenz zu den Ergebnissen des SREP-Zyklus 2019

Frankfurt, den 28. Januar 2020

Präsentation (nur auf Englisch)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie recht herzlich zur Pressekonferenz zum Aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), unserem wichtigsten aufsichtlichen Instrument.

Mithilfe des SREP können wir Schwachstellen bei den Banken identifizieren und Gegenmaßnahmen in Form von Kapitalzuschlägen wie Säule-2-Anforderungen und -Empfehlungen sowie qualitativen Maßnahmen ergreifen.

Beim SREP handelt es sich um ein bewährtes Verfahren. Es gibt ihn schon so lange wie die Europäische Bankenaufsicht. Bislang haben wir allerdings nur allgemein gehaltene Gesamtergebnisse veröffentlicht. Im Zuge unserer laufenden Bemühungen um größere Transparenz werden wir heute detailliertere Ergebnisse, weitere Einzelheiten zur SREP-Methodik und eine Liste institutsspezifischer Säule-2-Anforderungen (Pillar 2 Requirements – P2R) veröffentlichen. Das Ergebnis des SREP-Zyklus 2019 – in Form von Kapitalzuschlägen und qualitativen Maßnahmen – wird im Jahr 2020 auf die Banken angewandt.

In diesem Jahr veröffentlichen wir erstmals institutsspezifische Säule-2-Anforderungen. Wir freuen uns sehr, dass 108 der 109 von uns in diesem SREP-Zyklus untersuchten Banken ihre Zustimmung zur Veröffentlichung der P2R auf unserer Website gegeben haben. Die Veröffentlichung erfolgt damit ein Jahr früher als in der überarbeiteten Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) vorgesehen. Die Veröffentlichung institutsspezifischer SREP-Ergebnisse ermöglicht einen tieferen Einblick in die Lage der europäischen Banken. Die Banken können sich so ein klareres Bild von ihrer Position im Vergleich zu Wettbewerbern machen, und Investoren verfügen über eine bessere Entscheidungsgrundlage.

Lassen Sie uns einen Blick auf die Ergebnisse werfen.

Insgesamt bleiben die Anforderungen und Empfehlungen in Bezug auf das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) mit 10,6 % unverändert. Nach Einschätzung der Aufsicht ist der Kapitalbedarf der Banken also gleich geblieben.

Auf Einzelinstitutsebene unterscheiden sich die Ergebnisse jedoch, was auf Änderungen des zugrunde liegenden Risikoprofils zurückzuführen ist. Für jede dritte Bank änderten sich die Gesamtkapitalanforderungen und -empfehlungen, wobei sie in rund 15 % der Fälle stiegen und in den anderen 15 % zurückgingen. Generell sind die P2R bei einem schlechteren Scorewert höher: je höher der Scorewert auf einer Skala von 1 bis 4, desto größer das Risiko der Bank und desto höher die Kapitalzuschläge.

Was die Geschäftsmodelle betrifft, so fallen die Säule-2-Empfehlungen (Pillar 2 Guidance – P2G) für global systemrelevante Banken (Global Systemically Important Banks – G-SIB) niedriger aus. Grund hierfür ist ihre größere Widerstandsfähigkeit in den Stresstests. Bei den CET1-Gesamtanforderungen, einschließlich systemischer Puffer, weisen die G-SIB Werte auf, die mit den Werten für Banken mit anderen Geschäftsmodellen vergleichbar sind.

Nach der bevorstehenden Überarbeitung der europäischen Bankenregulierung wird es Banken möglich sein, die Säule-2-Anforderungen teilweise mit Kapital zu erfüllen, das über eine geringere Qualität und folglich eine geringere Verlustabsorptionsfähigkeit als CET1-Kapital verfügt. Unseren Berechnungen zufolge werden die CET1-Anforderungen daher ab 2021 infolge dieser Reform um rund 90 Basispunkte niedriger ausfallen.

Fast alle Banken verfügen über eine angemessene Kapitalausstattung, die über sämtliche Anforderungen, einschließlich systemischer Puffer und antizyklischem Puffer, hinausgeht. Zum Ende des dritten Quartals 2019 unterschritt die Kapitalausstattung von sechs Banken die Säule-2-Empfehlungen für 2020. In vier Fällen wurde dieser Fehlbetrag bereits bis Ende 2019 ausgeglichen. Die beiden verbleibenden Banken wurden aufgefordert, innerhalb eines klar vorgegebenen Zeitrahmens Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

Die SREP-Ergebnisse umfassen aber nicht nur Kapitalanforderungen und -empfehlungen Wie bereits erwähnt, fallen darunter auch qualitative Maßnahmen, d. h. Maßnahmen, die Banken ergreifen sollen, um im SREP identifizierte Mängel zu beheben.

Insgesamt führte der SREP 2019 bei 91 Banken zu qualitativen Maßnahmen, nur geringfügig mehr als im Jahr 2018.

Die Verteilung der qualitativen Maßnahmen zeigt, dass sich die aufsichtlichen Bedenken vor allem auf den Bereich der internen Governance konzentrieren: Fast ein Drittel aller einzuleitenden Korrekturmaßnahmen entfallen auf die Governance der Banken. Die SREP-Scores für interne Governance verschlechterten sich ungeachtet des Geschäftsmodells und setzten den bereits in den Vorjahren verzeichneten Trend fort. Drei von vier Banken (76 % gegenüber 67 % im Jahr 2018) erzielten einen Scorewert von 3. Nur 18 % der Banken erzielten einen Scorewert von 2, verglichen mit 25 % im Jahr 2018.

Die qualitativen Maßnahmen gehen etwas stärker in die Tiefe. Sie zielen darauf ab, erhebliche Lücken in den internen Kontrollfunktionen der Bank zu schließen, einer mangelnden Effektivität der Leitungsorgane entgegenzuwirken und Schwächen im Risikomanagement der Banken zu beheben. Letzteres umfasst auch solide Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten. Hinzu kommt, dass die Vergütungssysteme oft zu stark auf kurzfristige Rentabilität ausgerichtet sind und zu wenig Gewicht auf langfristige Tragfähigkeit legen. Und auch die Kontrollen und Verfahren im Bereich der Geldwäsche sind nach wie vor unzureichend.

Kurz gesagt: Governance ist ein Thema, das uns besondere Sorgen bereitet. Eine schwache Governance kann viele weitere Probleme verursachen. Ein Beispiel dafür sind operationelle Risiken: Die SREP-Ergebnisse haben sich in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, und die meisten operationellen Verluste ergeben sich aus Verhaltensrisiken, die wiederum oft stark mit Governance-Problemen zusammenhängen.

An der Verschlechterung der Scorewerte für operationelle Risiken zeigt sich auch, dass IT- und Cyberrisiken für viele Banken zugenommen haben. Deshalb werden wir auch 2020 ein besonderes Augenmerk auf diese Risiken legen, indem wir Vor-Ort-Prüfungen mit dem Schwerpunkt IT durchführen. Dank des einheitlichen Meldesystems für IT-Sicherheitsvorfälle sind wir künftig umfassender über Cyber-Sicherheitsvorfälle informiert – ein Bereich, in dem es für Banken offensichtlich noch viel zu tun gibt.

Ein weiterer wichtiger Bereich, der in den aufsichtlichen Fokus rückt, ist die schwache Ertragslage europäischer Banken. Viele Banken erwirtschaften nicht genügend Geld, um die Kapitalkosten zu decken, und die Bewertungen der Banken sind weiterhin niedrig. Aus Perspektive der Aufsicht bedeutet dies zweierlei: Banken generieren wenig Kapital aus eigener Kraft und sind in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld weniger in der Lage, Eigenkapital an den Märkten zu beschaffen.

Banken neigen dazu, ihre geringe Ertragskraft auf externe Faktoren zurückzuführen. Sie verweisen auf die Negativzinspolitik, die strengen regulatorischen Anforderungen, den härteren Wettbewerb, auch von Unternehmen, die neue Technologien einsetzen, und das verhaltene Wachstum im Euroraum. Niemand wird bestreiten, dass das externe Umfeld die Banken vor Herausforderungen stellt. Doch wird sich dies auf kurze Sicht nicht ändern. Die Banken müssen ihre Bemühungen auf der Leitungsebene stärker darauf konzentrieren, ihre Geschäftsmodelle neu auszurichten, wirksame Digitalisierungsstrategien zu entwickeln und die Kosteneffizienz drastischer zu verbessern. Konsolidierung könnte dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.

Die Beurteilung der künftigen Widerstandsfähigkeit der Banken und die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle zählen daher 2020 zu unseren Prioritäten. Und der aufsichtliche Druck lässt sich durchaus noch erhöhen, sollten die Selbsthilfemaßnahmen der Banken nicht wirksam genug sein.

Bei der Sanierung der Bankbilanzen seit der Krise werden weiterhin große Fortschritte erzielt. Als die EZB im Jahr 2014 die Bankenaufsicht übernahm, belief sich das Volumen notleidender Kredite (Non-Performing Loans – NPL) im Euroraum auf 1 Billion Euro. Dies entsprach einem Anteil von 8 % am Gesamtkreditbestand. Seitdem haben wir vielfältige aufsichtliche Maßnahmen ergriffen, und die Banken haben sich intensiv darum bemüht, ihre NPL-Bestände abzubauen. Wie sich zeigt, mit Erfolg: Seit 2014 ist das NPL-Volumen um fast die Hälfte auf 543 Milliarden Euro geschrumpft, und die NPL-Quote ist auf 3,4 % zurückgegangen.

Auch in Zukunft dürfte das NPL-Volumen im Einklang mit den zwischen Banken und ihren Aufsehern vereinbarten Zielvorgaben weiter sinken. Aus den Strategien von Banken mit hohen NPL-Beständen geht hervor, dass sie für die beiden kommenden Jahre einen weiteren NPL-Abbau von 35 % planen. Hinzu kommt, dass der Schwerpunkt auf sehr alten NPL-Beständen liegt, deren Gesundung oder Veräußerung in der Regel die meisten Schwierigkeiten bereitet.

Mit Blick auf die Aktivaqualität sind Banken also auf dem richtigen Weg. Den Banken mit hohen NPL-Beständen empfehlen wir im Rahmen der SREP-Beschlüsse jedoch, das Erreichen ihrer Ziele fest im Blick zu behalten und ihr Risikoprofil weiter zu verbessern. Um einem künftigen Aufbau von NPL-Beständen vorzubeugen, müssen Banken besondere Aufmerksamkeit auf ihre Kreditvergabestandards legen. Die EZB überprüft gegenwärtig die Marktpraxis in diesem Bereich.

Mit Blick auf die Liquiditätsrisiken lässt sich an den Gesamtergebnissen ablesen, dass die Banken eine solide Liquiditätsposition aufweisen: 76 % der Banken erzielten in dieser Kategorie einen Scorewert von 2 (gegenüber 70 % im Jahr 2018), und bei vier Banken wurde ein Scorewert von 1 festgestellt (2018 noch bei 12 Banken). Viele bedeutende Institute haben ihre eigenen Ziele für die Refinanzierungspläne verfehlt, was teilweise mit ihren geänderten Erwartungen hinsichtlich der monetären Bedingungen zusammenhängt.

Und nun beantworte ich gerne Ihre Fragen.

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28 January 2020
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