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Auf dem Weg zu einer Bankenunion: Errungenschaften und Herausforderungen

Rede von Danièle Nouy, Vorsitzende des Aufsichtsgremiums des SSM,
anlässlich der Volkswirtschaftlichen Tagung der OeNB,
Wien, 12. Mai 2014

***

Zusammenfassung

Europa hat in den letzten fünf Jahren viel erreicht. Seit Ausbruch der Krise im Jahr 2008 haben wir einen weiten Weg zurückgelegt. Der politische Wille der Beteiligten hat sich als stark genug erwiesen, um die Integrität des Euroraums zu verteidigen. Heute steht das Eurogebiet im Hinblick auf die wirtschaftlichen Fundamentaldaten und das institutionelle Gefüge auf einer solideren Grundlage als zuvor. Auch der regulatorische Rahmen ist gründlich überarbeitet worden. Wir haben große Fortschritte gemacht ─ als Beispiel sei hier die Bankenunion genannt.

Gleichwohl sind noch weitere Herausforderungen zu bewältigen. Die erste und unmittelbarste Herausforderung besteht darin, das Vertrauen in die Banken des Euroraums wiederherzustellen. Dabei spielt die von der EZB und den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) durchgeführte umfassende Bewertung eine zentrale Rolle. Ziel der umfassenden Bewertung ist es, die Transparenz der Bankbilanzen zu erhöhen, diese ─ sofern erforderlich ─ zu sanieren und dadurch das Vertrauen in die Banken zu stärken, um so die nötige Belebung der Kreditvergabe an die Wirtschaft im Euroraum anzustoßen.

Die umfassende Bewertung stützt sich auf zwei wichtige Säulen: die Prüfung der Aktiva-Qualität (AQR) und den Stresstest. Die AQR umfasst risikogewichtete Aktiva (RWA) in Höhe von 3,72 Billionen Euro, was 58 % der Summe der gesamten Kredit-RWA aller der Bewertung unterliegenden Banken entspricht. Der Stresstest wird zeigen, inwieweit die Banken in der Lage sind, in zukünftigen Stresssituationen Schocks zu absorbieren. Die Ergebnisse dieser eng miteinander verknüpften Elemente werden im Oktober 2014 veröffentlicht. Derzeit erfolgt die eigentliche Durchführung der AQR (Phase 2), die bis Ende Juli 2014 abgeschlossen wird. Hinsichtlich des Stresstests arbeitet die EZB eng mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zusammen. Der Mindestwert für das Eigenkapital beträgt 8 % hartes Kernkapital im Basisszenario bzw. 5,5 % im adversen Szenario. Das Endergebnis wird folglich anspruchsvoller ausfallen als in früheren Stresstests. Für die Deckung von etwaigen Kapitallücken wird Banken eine Frist von sechs bis neun Monaten gewährt.

Die zweite unmittelbare Herausforderung liegt darin, die Vorbereitungsarbeiten für den SSM vor Übernahme der Aufsichtsaufgaben am 4. November abzuschließen. Es wurde bereits viel getan, und wir haben mehrere Meilensteine erreicht ─ zuletzt die Finalisierung und Veröffentlichung der Rahmenverordnung zur Festlegung der Vorschriften, die das reibungslose Funktionieren des SSM sicherstellen sollen. Zugleich kommen wir bei der Fertigstellung unseres Aufsichtsmodells und bei der Einstellung von Aufsehern gut voran. Wir haben über 8 000 Bewerbungen erhalten und suchen die Besten der Besten aus.

Auch die langfristigen Herausforderungen werden angegangen. Ziel ist es, bei der Aufsicht eine wirklich europäische Sichtweise einzunehmen, die Effektivität des Aufsichtsgremiums sicherzustellen, die Konvergenz der Aufsichtspraxis zu fördern und die Best Practices von Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern zu berücksichtigen, damit sie allen SSM-Mitgliedern zugutekommen.

Die Bankenunion ist ein Beweis dafür, wozu Europa fähig ist, wenn es sich etwas fest vorgenommen hat. Gemeinsam können die EZB und die NCAs die noch verbleibenden Herausforderungen meistern.

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Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Einladung zu dieser Tagung.

Das Thema dieser Sitzung – Auf dem Weg zu einer Bankenunion: Schwierigkeiten beim Übergang – ist gut gewählt. Wir durchleben derzeit eine (sehr geschäftige) Phase des Übergangs im Vorfeld eines historischen Moments: Die Europäische Union erhält mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism ─ SSM) erstmals eine einheitliche europäische Aufsichtsbehörde für die Banken im Euroraum und in allen anderen Mitgliedstaaten, die teilnehmen wollen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzende des Aufsichtsgremiums des SSM möchte ich gern erläutern, was wir anstreben.

Vîtor Constâncio hat heute bereits über die Bankenunion und dabei insbesondere über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die Integration der Finanzmärkte gesprochen.

In meinen Ausführungen möchte ich vor allem auf zwei weitere Punkte eingehen:

Erstens möchte ich Ihnen kurz die bedeutenden Fortschritte ins Gedächtnis rufen, die Europa in den letzten fünf Jahren erzielt hat. Meines Erachtens kann so besser eingeordnet werden, wie weit wir in dieser relativ kurzen Zeit gekommen sind.

Als Vorsitzende des SSM-Aufsichtsgremiums ist es mein Ziel, den SSM als robuste und effektive Bankenaufsicht zu etablieren und so zur Sicherheit und Solidität der Banken im SSM-Raum beizutragen. Ein solcher SSM wird die Integration der Finanzmärkte sowie die Finanzstabilität fördern und das Wirtschaftswachstum unterstützen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, muss der SSM einige Herausforderungen meistern.

Zweitens möchte ich einen Blick nach vorn werfen und mit Ihnen die Hürden erörtern, die der SSM noch zu überwinden hat.

Unsere Errungenschaften

Seit dem Ausbruch der Krise im Jahr 2008 haben wir in recht kurzer Zeit einen weiten Weg zurückgelegt. Der politische Wille aller Beteiligten seit Krisenbeginn hat sich als stark genug erwiesen, um die Integrität des Euroraums zu verteidigen. Dieser politische Wille war von vielen unterschätzt worden.

Sie erinnern sich sicher daran, dass vor gerade mal zwei Jahren – zum Höhepunkt der Krise –Ängste bezüglich eines Auseinanderbrechens des Euroraums um sich griffen und dieses Risiko von den Märkten eingepreist wurde.

Heute jedoch steht das Eurogebiet im Hinblick auf die wirtschaftlichen Fundamentaldaten und das institutionelle Gefüge auf einer solideren Grundlage als zuvor.

Im öffentlichen Sektor fand ein schrittweiser und fortgesetzter Abbau der Verschuldung statt. Unter den großen fortgeschrittenen Volkswirtschaften weltweit hat der Euroraum bei Haushaltsdefizit und Verschuldung die besten Zahlen vorzuweisen. Darüber hinaus haben sich die Unterschiede innerhalb des Euro-Währungsgebiets verringert.

Was das institutionelle Gefüge anbelangt, so sind wir weit vorangekommen. Wir haben nunmehr einen strikteren Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie den sogenannten Fiskalpakt. Das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht wurde eingeführt, damit gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte früher erkannt und korrigiert werden können. Mit der Schaffung der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) haben wir für ein effektiveres Krisenmanagement in Europa gesorgt. Wir haben die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) und den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) errichtet. Und nicht zuletzt arbeiten wir natürlich unermüdlich an der Verwirklichung der Bankenunion. Dieses Thema werde ich dann etwas später vertiefen, wenn ich zum Ausblick komme.

Zusätzlich zur vollständigen Neugestaltung des institutionellen Gefüges ist auch der regulatorische Rahmen gründlich überarbeitet worden.

Durch Basel III bzw. die Eigenkapitalverordnung und die Eigenkapitalrichtlinie (CRR/CRD IV) – die für die Umsetzung von Basel III in Europa maßgeblich sind – wurden neue Anforderungen in Bezug auf Höhe und Qualität der Eigenkapitalausstattung, neue Vorschriften zu Liquidität und Verschuldungsgrad sowie Instrumente für die makroprudenzielle Aufsicht eingeführt. Im Dezember letzten Jahres wurde eine politische Einigung hinsichtlich der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen sowie der Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme erzielt. Beide Richtlinien werden dafür sorgen, dass EU-weit bei Abwicklungen und Einlagensicherungen einheitliche Rahmenbedingungen herrschen; gleichzeitig sind sie eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM).

Auch wenn wir in kurzer Zeit einen weiten Weg zurückgelegt haben, sind wir doch noch nicht am Ziel.

Lassen Sie mich deswegen auf die vor uns liegenden Herausforderungen zu sprechen kommen. Dabei werde ich mich zunächst den kurzfristigen und dann den längerfristigen Herausforderungen zuwenden, denen sich der SSM gegenübersieht.

Bevorstehende Herausforderungen auf kurze Sicht

Unsere erste und unmittelbarste Herausforderung besteht darin, das Vertrauen in die Bilanzen der Banken des SSM-Raums wiederherzustellen. Zu diesem Zweck führen wir eine umfassende Bewertung durch. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich in der Tat uns alle: das heißt die Mitarbeiter der EZB und die der nationalen zuständigen Behörden ( National Competent Authorities – NCAs) wie der OeNB oder der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA).

Da die umfassende Bewertung ein wesentliches Element der Vorbereitungen für den SSM ist, gestatten Sie mir, näher darauf einzugehen und Sie über den aktuellen Sachstand zu informieren.

Durch die umfassende Bewertung sollen drei Ziele erreicht werden: Erstens soll die Transparenz der Bankbilanzen erhöht werden. Zweitens geht es – sofern erforderlich – um die Sanierung von Bilanzen durch die Ermittlung und Umsetzung notwendiger Korrekturmaßnahmen. Drittens soll dadurch das Vertrauen in die Banken gestärkt und so die nötige Belebung der Kreditvergabe an die Wirtschaft des Euroraums angestoßen werden.

Die umfassende Bewertung stützt sich auf zwei wichtige Säulen:

Die erste ist eine Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR), bei der wir die Qualität der Aktiva der Banken zum 31. Dezember 2013 prüfen. Dabei wird für das Eigenkapital ein Mindestwert in Höhe von 8 % an hartem Kernkapital zugrunde gelegt.

Lassen Sie mich einige Zahlen anführen, um zu illustrieren, was die AQR beinhaltet und wie umfassend sie ist. Insgesamt wurden rund 760 Bankbuchportfolios der 128 Banken, die der umfassenden Bewertung unterliegen, ausgewählt. Die AQR betrifft risikogewichtete Aktiva ( Risk Weighted Assets ‒ RWA) in der Größenordnung von 3,72 Billionen Euro, was 58 % der Summe der gesamten Kredit-RWA aller der Bewertung unterliegenden Banken entspricht. Im Rahmen der Prüfung werden ungefähr 135 000 Kreditakten gesichtet. Die Anzahl der an der AQR beteiligten Aufseher, externen Rechnungsprüfer und Berater sowie unabhängigen Sachverständigen beläuft sich auf mehr als 6 000. Ziemlich beeindruckende Zahlen, wenn Sie mich fragen!

Die zweite Säule der umfassenden Bewertung ist ein Stresstest, mit dem die Widerstandsfähigkeit der Bankbilanzen in Stressszenarien untersucht werden soll. Der Stresstest soll zeigen, inwieweit die Banken in der Lage sind, in zukünftigen Stresssituationen Schocks zu absorbieren. Grundlage dafür bildet ein mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority ‒ EBA) vereinbartes Konzept.

Die genannten Elemente sind eng miteinander verknüpft und stellen eine strikte, unabhängige und zentralisierte umfassende Bewertung sicher. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt im Oktober 2014 – kurz bevor der SSM die operative Verantwortung übernimmt.

Wie ist nun der konkrete Sachstand bei der Prüfung der Aktiva-Qualität?

Phase 1, d. h. die Auswahl der Portfolios für die Untersuchung im Rahmen der AQR, ist abgeschlossen.

Derzeit befinden wir uns in Phase 2, nämlich der eigentlichen Durchführung der AQR. Diese umfasst unter anderem die Datenintegritätsvalidierung, die Stichprobenauswahl, die Dokumentprüfung vor Ort, die Bewertung von Sicherheiten und die Neuberechnung von Rückstellungen und risikogewichteten Aktiva.

Leitgedanke der AQR ist die Transparenz. Im Geiste ebendieser Transparenz hat die EZB am 11. März 2014 das Handbuch für die Phase 2 der AQR veröffentlicht. Sämtliche Einzelheiten zu den verschiedenen Bausteinen der AQR sind nunmehr online frei abrufbar. In Anbetracht der circa 280 Seiten, die das Handbuch stark ist, haben wir für zuständige nationale Behörden und Rechnungsprüfer Konferenzen veranstaltet, auf denen wir die Methodik und die zu verwendenden Vorlagen eingehend erläutert haben. Durch die vollständige Offenlegung der AQR-Methodik hat die EZB die Glaubwürdigkeit der Prüfung weiter untermauert und einen Nachweis für deren Striktheit geliefert.

Phase 2 der AQR ist jetzt in vollem Gange. Sobald sie Ende Juli 2014 abgeschlossen ist, werden ihre Ergebnisse in den Stresstest einfließen.

Insgesamt liegen wir mit der Prüfung im Zeitplan. Die Bekanntgabe der Ergebnisse (wie auch der Ergebnisse des Stresstests) soll im Oktober 2014 erfolgen.

Hinsichtlich des Stresstests arbeitet die EZB eng mit der EBA zusammen.

Die EBA hat die Methodik und die Szenarien des Stresstests am 29. April 2014 veröffentlicht. Der extensive Sanierungsprozess der Bankbilanzen nimmt bereits seinen Lauf. Mit dem Stresstest, anhand dessen die Widerstandsfähigkeit der Banken bei hypothetischen externen Schocks untersucht werden soll, werden nun die verbleibenden Schwachstellen im EU‑Bankensektor ermittelt. Gleichzeitig sorgt er für ein hohes Maß an Transparenz, was die bei EU‑Banken liegenden Risiken anbelangt. Der Mindestwert für das Eigenkapital beträgt 8 % hartes Kernkapital im Basisszenario bzw. 5,5 % im adversen Szenario.

Die gemeinsame Methodik und die Annahmen, die ihr zugrunde liegen, decken eine große Bandbreite von Risiken ab: Kredit- und Marktrisiken sowie Verbriefungsrisiken, Staats- und Refinanzierungsrisiken. Um eine einheitliche Anwendung sicherzustellen, ist die Methodik restriktiv und stützt sich auf eine Reihe von Schlüsselannahmen. Dazu gehören die Annahme einer statischen Bilanz über den dreijährigen Zeithorizont des Stresstests, bei der bilanzverändernde Maßnahmen der Banken ausgeschlossen sind. Die Methodik schreibt Ansätze für Markt- und Verbriefungsrisiken und verschiedene Ober- und Untergrenzen für Zinserträge, RWAs und Handelsergebnis vor. Weitere Schlüsselkomponenten der Methodik sind: eine Staatsschuldenkrise, die sich auf die gesamte Bilanz der Banken auswirkt, auch auf Titel, die über die international vereinbarte schrittweise Rücknahme der Prudential Filter im Available-for-sale-Portfolio gehalten werden, sowie ein plötzlicher Anstieg der Refinanzierungskosten der Banken, der sich konservativ asymmetrisch auf die Aktiv- und Passivseite auswirkt.

Das adverse Szenario, das vom ESRB entwickelt wurde, spiegelt die Systemrisiken wider, die zurzeit als die größten Bedrohungen für die Stabilität des EU‑Bankensektors eingeschätzt werden. Nachfolgend möchte ich insbesondere vier Risiken nennen, die die Strenge des Stresstests unterstreichen.

Erstens, ein Anstieg der globalen Anleiherenditen, der durch eine abrupte Umkehrung der Risikobewertung – insbesondere von aufstrebenden Volkswirtschaften – verstärkt wird; zweitens, ein weiterer Verfall der Kreditqualität in Ländern mit schwacher Nachfrage; drittens, das Stagnieren politischer Reformen, das das Vertrauen in die Nachhaltigkeit öffentlicher Haushalte gefährdet; und viertens, das Ausbleiben notwendiger Bilanzsanierungen von Banken, um tragbare Refinanzierungen zu ermöglichen.

Die Ergebnisse aus der Prüfung der Aktiva-Qualität werden in den Stresstest für die Banken, die der umfassenden Bewertung unterliegen, einfließen. Banken mit Kapitallücken, die entweder im Basisszenario oder im adversen Szenario in Bezug auf die vereinbarten Referenzwerte zu Tage treten oder bei der AQR ermittelt werden, müssen ihre Kapitalpuffer ausbauen. Das Endergebnis wird folglich anspruchsvoller ausfallen als in früheren Stresstests.

Kapitallücken, die bei der Prüfung der Aktiva-Qualität oder im Rahmen des Basisszenarios festgestellt werden, sollen innerhalb von sechs Monaten durch eine Erhöhung des Eigenkapitals gedeckt werden. Bei Kapitallücken, die im Rahmen des adversen Szenarios zu Tage treten, sollen Banken innerhalb von neun Monaten eine Eigenkapitalerhöhung auf der Basis eines vereinbarten Kapitalplans vornehmen, vorausgesetzt, dass regulatorische Minima eingehalten werden. Die Frist von sechs bzw. neun Monaten beginnt nach Veröffentlichung der Ergebnisse der umfassenden Bewertung im Oktober 2014.

Die Kapitalpläne der Banken sollten zeigen, dass sie zuerst private Kapitalquellen nutzen, um ihre Eigenkapitalpositionen so weit zu stärken, dass sie die Zielvorgaben erreichen. Berücksichtigt werden können dabei einbehaltene Gewinne, niedrigere Bonuszahlungen, die Neuemission von Eigenkapital, geeignetes hartes bedingtes Kapital und die Veräußerung von ausgewählten Vermögenswerten zu Marktpreisen oder der Abbau von RWAs im Zusammenhang mit den von der Europäischen Kommission vereinbarten Umstrukturierungsplänen.

Bei Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Deckung von Kapitallücken sollten Kapitalinstrumente von höchster Qualität verwendet werden, sofern die Lücken nicht mit anderen Mitteln verringert werden. Kapitallücken, die sich bei der AQR und im Stresstest-Basisszenario manifestieren, dürfen nur mit CET1-Kapitalinstrumenten gedeckt werden. Die Verwendung von zusätzlichen Kernkapitalinstrumenten (AT1-Instrumenten) zur Deckung von Kapitallücken, die im adversen Stresstest-Szenario auftreten, ist begrenzt und hängt vom Schwellenwert für die Konversion oder Abschreibung ab.

Das Vertrauen der Anleger in die Bilanzen der Banken des SSM wiederherzustellen ist nicht die einzige kurzfristige Herausforderung. Die zweite Herausforderung liegt darin, die Vorbereitungsarbeiten für den SSM vor Übernahme der Aufsichtsaufgaben am 4. November abzuschließen. Es wurde bereits viel getan, damit dies sichergestellt ist.

Die letzten Meilensteine, die wir diesbezüglich erreicht haben, sind die Finalisierung und Veröffentlichung der SSM-Rahmenverordnung am 25. April. In der Rahmenverordnung sind die wichtigsten Vorschriften festgelegt, die das reibungslose Funktionieren des SSM sicherstellen sollen. Sie legt die Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen der EZB und den NCAs sowie die Methodik für die Bewertung der Bedeutung von Instituten fest.

Es gibt jedoch noch viel zu tun. In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei größere anstehende Meilensteine eingehen.

Erstens: Wir müssen unser Aufsichtsmodell, das im Entwurf des SSM-Aufsichtshandbuchs erläutert wird, fertigstellen. Das Handbuch behandelt Themen wie die Methodik für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP), Off-Site- und Vor-Ort-Prüfungen, Risikobewertungen und Modellvalidierungen. Mithilfe des Handbuchs stellen wir sicher, dass in der gesamten Bankenunion dieselben Aufsichtsstandards angewandt werden – und durch die Vereinheitlichung mit der EBA – sogar in der gesamten Europäischen Union. Das Aufsichtshandbuch ist ein internes Dokument für SSM-Mitarbeiter, wir haben jedoch die Absicht, auf dessen Basis ein öffentliches Dokument, den „Guide to supervisory practices and methodologies in the SSM“, zu erstellen.

Zweitens und nicht zuletzt müssen wir Aufseher einstellen. Sogar sehr viele – rund 800 Personen. Auch hier kommen wir gut voran. Der Großteil der Einstellungskampagnen sollte vor der Sommerpause und die übrigen Kampagnen sollten kurz danach abgeschlossen sein. Wir suchen die Besten der Besten und bisher waren unsere Ausschreibungen sehr erfolgreich. Wir haben mehr als 8 000 SSM-spezifische Bewerbungen erhalten. Das heißt, es besteht kein Mangel an qualifizierten Bewerbern.

Erfolgreiche Bewerber werden am Aufbau des SSM teilhaben und in einem anspruchsvollen neuen Umfeld tätig sein. Bewerber aus Österreich werden ihr eigenes Fachwissen und ihre eigenen Best Practices in den SSM einbringen. Dies wird uns allen zugutekommen – dem SSM, der OeNB, der FMA und dem österreichischen und europäischen Finanzsektor.

Bevorstehende Herausforderungen auf lange Sicht

Die erste langfristige Herausforderung besteht darin, bei der Aufsicht eine wirklich europäische Sichtweise einzunehmen. Die Aufseher bei der EZB zeichnen sich durch ihre unterschiedliche Herkunft und ihre unterschiedlichen Erfahrungen aus. Doch bei der Beaufsichtigung einer Bank sind wir alle Europäer. Die Aufsichtskultur für den SSM sollte europäisch und nicht national geprägt sein. Vor diesem Hintergrund sieht die SSM-Verordnung Unabhängigkeitsregelungen vor. Mitglieder des Aufsichtsgremiums handeln im Interesse der Union als Ganzes und nicht im Interesse ihres jeweiligen Landes. Vor demselben Hintergrund hat die EZB gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs) eingeführt, die für die operative Aufsicht über bedeutende Banken verantwortlich sind und sich aus Aufsehern aus verschiedenen Ländern zusammensetzen. Damit sind wir in der Lage, das vor Ort vorhandene Fachwissen auf zentraler Ebene zu nutzen und gleichzeitig eine europäische Sichtweise bei der Beaufsichtigung einzelner Banken sicherzustellen.

Die zweite langfristige Herausforderung ist, dafür zu sorgen, dass das Aufsichtsgremium effektiv ist. Wie Sie sicherlich wissen, besteht das Aufsichtsgremium in erster Linie aus einer großen Gruppe an Aufsehern aus dem SSM-Raum, die im Interesse der Union als Ganzes handeln. Und künftig werden auch nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörende Mitgliedstaaten dem SSM beitreten können. Die Leitungsstruktur des SSM wurde deshalb mit Bedacht eingerichtet und sieht ein Aufsichtsgremium vor, das mit dem EZB-Rat interagiert.

Nationale zuständige Behörden (NCAs) werden dieser Leitungsstruktur, gerade auch in Stresssituationen, viele Fragen vorlegen, zu denen Beschlüsse erlassen und Maßnahmen ergriffen werden müssen. Möglicherweise wird es deutlich mehr Beschlüsse zu Aufsichtsthemen geben als zur Geldpolitik.

Mein Ehrgeiz, diese spezifische Herausforderung zu meistern, ist sehr groß. Ich möchte, dass der SSM als europäische Institution agiert, die europäische Beschlüsse erlässt. Ich glaube, dass unsere Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament – dem Meister der europäischen Beschlussfassung – in dieser Beziehung sehr hilfreich ist.

Die dritte langfristige Herausforderung liegt darin, eine Konvergenz von Aufsichtspraxis und Aufsichtsmethoden zu erreichen.

Idealerweise hätten wir vollständig harmonisierte EU-Vorschriften – noch gibt es zu viele nationale Optionen in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV), d. h. die europäischen Eigenkapitalvorschriften können in zahlreichen Punkten von einem Mitgliedstaat zum anderen variieren. Aus diesem Grund spreche ich mich vollumfänglich für die Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks für die EU aus.

Dass SSM-Aufsichtshandbuch, das ich bereits erwähnt habe, wird in dieses einheitliche Regelwerk eingebettet sein. Mein Ziel ist es, den SSM zu einer Referenz für Aufseher rund um den Globus zu machen. Dieses Handbuch wird deshalb auf der Basis der besten Aufsichtspraktiken und -prozesse von Aufsehern der SSM-Mitgliedsstaaten entwickelt.

Das Aufsichtshandbuch darf aber letzten Endes nicht nur ein Papier sein, sondern muss in allen SSM-Ländern umgesetzt werden, damit die notwendige Konvergenz der Aufsichtspraxis vorangetrieben wird. Und dafür werden wir Sorge tragen. Das Handbuch wird anhand interner Bewertungen, international anerkannter Referenzwerte und internationaler regulatorischer Entwicklungen fortlaufend überprüft.

Die letzte langfristige Herausforderung, die ich ansprechen möchte, bezieht sich auf die Best Practices von Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern. Diese müssen vom SSM berücksichtigt werden, damit sie allen SSM-Mitgliedern zugutekommen. Sein Ziel, ein einheitliches Best-Practice-Regelwerk darzustellen, erreicht der SSM nur, wenn das Fachwissen der nationalen Aufsichtsbehörden vollumfänglich berücksichtigt wird, um die Qualität der Aufsicht für den gesamten SSM-Raum zu erhöhen. Wir können alle voneinander lernen, und die Best Practices der lokalen Aufsichtsbehörden sollten nicht aus Versehen oder unabsichtlich verworfen werden.

So können wir von der zentralen Rolle lernen, die die FMA bei der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Gewährung von Fremdwährungskrediten von österreichischen Banken an private Haushalte eingenommen hat. Meines Wissens führte dies letztendlich zu einer Einschränkung bei der Gewährung von Fremdwährungskrediten an Privatkunden. Der SSM könnte sich diese Erfahrung zunutze machen, wenn es darum geht, sich mit nicht tragfähigen Geschäftsmodellen auseinanderzusetzen.

Fazit

Zum Schluss meiner Rede möchte ich auf das Jahr 2009 zurückblicken ─ genauer gesagt auf Mittwoch, den 25. Februar 2009. An diesem Tag wurde der De-Larosière-Bericht veröffentlicht, der die Einrichtung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) und eines einheitlichen Rahmens zur Abwicklung von Banken befürwortete. Hätte de Larosière bereits damals vorgeschlagen, eine einheitliche europäische Aufsichtsbehörde und eine einheitliche europäische Bankenabwicklungsbehörde einzurichten – statt des in diesem Bericht vorgeschlagenen dezentralisierten ESFS –, so hätte die Antwort wohl fast überall gelautet: „Das ist nicht realistisch.“

Fünf Jahre nach dem De-Larosière-Bericht und weniger als zwei Jahre nach dem Bekenntnis Europas zur Errichtung einer echten Bankenunion sind wir so weit.

Europa hat sein Versprechen in Bezug auf die Bankenunion erfüllt. Für alle Kritiker, die behaupten, dass Europa lange brauche, um Entscheidungen zu treffen, ist die Bankenunion ein Beweis dafür, wozu Europa fähig ist, wenn es sich etwas fest vorgenommen hat.

Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir – gemeinsam – die noch verbleibenden Herausforderungen meistern und die Schwierigkeiten beim Übergang zu einer Bankenunion hinter uns lassen können. Ich freue mich im Zusammenhang mit der Aufsicht des SSM-Raums auf die Zusammenarbeit mit Ihnen – insbesondere auch mit der OeNB und der FMA.

Vielen Dank.

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