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Interview mit Börsen-Zeitung

Interview mit Ignazio Angeloni, Member of the Supervisory Board of the ECB,
veröffentlicht am 26. September 2015

Herr Angeloni, die EZB hat sich monatelang mit den Optionen und nationalen Ermessensspielräumen in der Bankenregulierung befasst, um diese zu harmonisieren. Insgesamt zählt die EU-Eigenkapitalrichtlinie davon nicht weniger als 155. Wer hat die sich eigentlich alle ausgedacht?

Bei der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) und der Eigenkapitalverordnung (CRR) handelt es sich um sehr detaillierte und komplexe Rechtstexte. Sie sind das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses unter Beteiligung sämtlicher Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei solchen Dokumenten ist es nur allzu normal, dass einige Aspekte flexibel auslegbar und sogar doppeldeutig bleiben. Diese Punkte müssen jedoch geklärt und präzisiert werden, wenn die Normen angewandt werden. Und genau das tut der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM).

Stimmt es, was man sich erzählt, dass die Ausnahmeregelungen vor allem auf die großen EU-Staaten zurückgehen, weil die den dazu erforderlichen politischen Einfluss besitzen, während es für kleinere Staaten auch deshalb weniger Banken zu beschützen gab, weil viele Institute dort ohnehin Töchter ausländischer Häuser sind?

Diese Frage sollten Sie besser einem Politiker stellen. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass die von uns analysierten Fälle sowohl für große als auch für kleine Länder von Bedeutung sind.

Können Sie einige Optionen und nationale Ermessensspielräume benennen, die offensichtlich allein dem Zweck eines Landes dienen, die Interessen bestimmter Banken zu schützen?

Davon möchte ich lieber absehen. Bei unserer Arbeit – die noch nicht abgeschlossen ist, weil noch die öffentliche Konsultation zum Rechtstext aussteht – sind wir objektiv vorgegangen. Wir haben nicht über Absichten gemutmaßt, sondern uns stattdessen darauf konzentriert, konkrete und umsichtige Lösungen zu finden, die im Interesse aller Mitglieder und einer wirksamen einheitlichen Aufsicht liegen. In einigen Phasen war es relativ kompliziert, sich zu einigen, aber letztlich wurden alle wichtigen Punkte im Rahmen eines Gesamtpakets gelöst. Die nationalen Aufseher waren während des gesamten Prozesses sehr kooperativ.

Wie lösen Sie die schwierigen Fälle?

Zunächst haben wir in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsehern, die im Aufsichtsgremium der EZB vertreten sind, eine Liste derjenigen Optionen und nationalen Ermessensspielräume in der CRD IV und der CRR erstellt. Dies sind insgesamt rund 160. Davon werden allerdings bis zu 40 nicht allein von den Aufsichtsbehörden ausgeübt. Sie liegen vielmehr in den Händen der Mitgliedstaaten, und zwar entweder bei der Regierung oder dem Parlament. Dort können wir nicht unmittelbar und autonom intervenieren.

Wie wollen Sie in diesen Fällen vorgehen?

Die zweite Gruppe gehen wir im Moment nicht an. Eine solche Harmonisierung erfordert Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten. Wir benötigen Input von der Europäischen Kommission, und in einigen Fällen wird man auf der legislativen Ebene intervenieren müssen. Das wollen wir erst in einem zweiten Schritt angehen. Was nun auf dem Tisch liegt, ist eine Vereinbarung zwischen der EZB und allen nationalen Aufsehern im Aufsichtsgremium über die Optionen und nationalen Ermessensspielräume, die wir in Bezug auf die 123 von uns direkt beaufsichtigten Banken beeinflussen können. Natürlich gibt es noch die große Gruppe der sogenannten weniger bedeutenden Banken, für welche diese Optionen und nationalen Ermessensspielräume ebenfalls relevant sind. Das ist ein weiterer Schritt, den wir später gehen wollen, um die Methodik für das Ganze zu vereinheitlichen.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir bereiten einen formalen Rechtstext vor, zu dem wir in Kürze die Branche konsultieren werden. Dann müssen wir sehen, was an Kommentaren bei uns eingeht. Ich erwarte in jedem Fall einige Anpassungen am Entwurf, die sich aber hoffentlich in Grenzen halten.

Da können Sie sich vermutlich auf Opposition gefasst machen. Warum sollte sich eine Bank für die Abschaffung einer ihr zugutekommenden Option aussprechen?

Absolut. Es kann gewissen Widerstand seitens der Banken geben. Wir werden ihre Einschätzungen wie immer sehr ernst nehmen, aber sie werden gewiss verstehen, dass wir gleiche Bedingungen in der aufsichtlichen Behandlung aller Banken wahren müssen. Wir werden die richtige Balance finden.

Wie lange wird das Verfahren dauern?

Die technischen Schritte für die öffentliche Konsultation erfordern zwei bis drei Monate. Die Genehmigung dauert nochmals ein bis zwei Monate. Ich hoffe, dass das Paket im Frühjahr kommenden Jahres operativ ist. Sollte dies bis April geschehen, hätten wir für diese Harmonisierung genau ein Jahr gebraucht, was rekordverdächtig wäre.

Was passiert bis dahin mit den Optionen und nationalen Ermessensspielräumen?

In der Zwischenzeit werden Banken weiter Anfragen hinsichtlich einer Befreiung von Vorschriften in Verbindung mit Optionen und nationalen Ermessensspielräumen an uns richten. Einstweilen wenden wir das neue Rahmenwerk so wie es ist an, aber wir erklären den Banken ausdrücklich, dass sich in einem Jahr die Grundsätze für diese Befreiungen ändern könnten.

In welchen Feldern gibt es besonders viele Ausnahmen?

Das sind verschiedene Felder: z. B. die Anrechnung gestundeter Steuerforderungen …

… wie in Griechenland …

... was sich natürlich auf das Eigenkapital auswirkt. Einige andere beziehen sich auf die Qualität des Kapitals. Bei einigen geht es auch um die Liquidität, und dabei besonders um die Möglichkeit von Bankengruppen, die in verschiedenen Ländern tätig sind, ihre Liquidität zuzuordnen, und zwar innerhalb von Tochtergesellschaften, über Grenzen hinweg und innerhalb der Muttergesellschaft. Andere Ausnahmen beziehen sich auf Großkredite innerhalb einer Gruppe.

… wie im Falle der Sparkassen…

Sparkassen sind hauptsächlich innerhalb der Landesgrenzen tätig, aber die Anforderungen bezüglich Liquidität und Großkrediten gelten auch, und das ist sehr wichtig und sehr sensibel, grenzüberschreitend – nämlich in dem Maße, wie die in verschiedenen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften einer Bankengruppe ihrer Muttergesellschaft Geld leihen oder es sich von ihr leihen können. Dabei geht es auch um das Ausmaß von Schutz, das innerhalb einer Gruppe über verschiedene Einheiten hinweg ausgeübt werden kann. Eine ähnliche Situation gibt es hinsichtlich der Unternehmensstruktur. Das ist vielleicht das Sparkassen-Beispiel, das Sie angesprochen haben: Sie haben eine Gruppe und einen institutionellen Sicherungsrahmen mit bestimmten Regelungen hinsichtlich einer begrenzten Unterstützung innerhalb der Gruppe. Wir haben eingehend diskutiert, wie Liquidität und gruppeninterne Kredite sowie Kreditlimite zu behandeln sind. Eine andere wichtige Frage ist, wie man Beteiligungen an Versicherern behandelt.

Jetzt kommt die sogenannte dänische Option ins Spiel.

Die aufsichtlichen Überlegungen gehen dahin, dass Banken ihre Versicherungsbeteiligungen auf der Bankenseite von ihrem Eigenkapital abziehen sollten, damit sie nicht doppelt erfasst werden. Wenn Banken sich als Konglomerate organisieren, können sie diesen auch Risikogewichte zuweisen, statt sie abzuziehen. Da dieses Risikogewicht recht gering ist, entsteht ihnen daraus ein Vorteil hinsichtlich des Eigenkapitals der Bank.

Wo ist diese Option in Kraft und wo nicht?

Das teilt sich im Verhältnis 50:50 auf. In Frankreich zum Beispiel ziehen die Banken diese Beteiligungen nicht ab. Die Diskussion über die Versicherer ist nicht nur deshalb kompliziert, weil die Materie sehr technisch ist und es um Bilanzierung geht. Sie ist auch konzeptionell schwierig. Denn die Aufsicht über Konglomerate muss zu einem bestimmten Grad erst noch weiterentwickelt werden.

Ist es denn überhaupt möglich, Chancengleichheit zu schaffen, wenn es mit Bezug auf die CRR noch etwa 40 Ausnahmen gibt, welche Sie bis auf Weiteres nicht werden ändern können?

Das ist eine berechtigte Frage. Perfekte Lösungen gibt es nicht, und schon gar nicht sofort. Wir haben uns zuerst mit den rund 120 quantitativ relevanten Optionen und nationalen Ermessensspielräumen befasst, bei denen der SSM intervenieren kann. Der legislative Prozess erfordert wegen der Anzahl der Mitgliedstaaten natürlich mehr Zeit. Wir haben aber schon mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) darüber geredet, diese weiteren Schritte sukzessive einzuleiten.

Langfristig steht das noch immer auf der Agenda?

Ja, es wird länger dauern – wie lange, das werden wir abwarten müssen.

Welche Optionen und nationalen Ermessensspielräume haben denn die größte Bedeutung?

Wie schon erwähnt, es sind die Regeln zu Versicherungsaktivitäten, zu Großkrediten sowie die Kennziffern zur Liquidität und zum Kapital. Sie alle sind wirklich wichtig dafür, wie die Bankenunion funktionieren wird. Und wir haben unsere Arbeit auf diese Regeln konzentriert, um dort eine Lösung zu finden. Man darf eines aber nicht vergessen: Die Bankenunion ist nicht nur aus aufsichtsrechtlichen Gründen eingeführt worden, sondern auch, um eine Integration des Bankenmarkts zu ermöglichen, um es großen, grenzüberschreitend tätigen Bankengruppen zu ermöglichen, auch global mit den Giganten aus den USA und von anderswo zu konkurrieren. Die zusätzliche Flexibilität, die wir ihnen beim Liquiditätsmanagement und bei Großkrediten einräumen, wird es ihnen ermöglichen, effizienter zu arbeiten und frei zwischen verschiedenen Organisationsmodellen zu wählen.

Dies bedeutet das Ende des nationalen Ringfencing von Kapital und Liquidität.

Exakt. Kein Ringfencing mehr, außer aus nachvollziehbaren aufsichtsrechtlichen Gründen, möchte ich hinzufügen. Die Richtung des Rechtstextes ist klar: Offenheit und weniger Ringfencing. Hier und dort wird es aber Grenzen geben, um sicherzustellen, dass Banken sicher sind. Schließlich gibt es berechtigte Sorgen, vor allem in Ländern, in welchen ausländische Banken tätig sind. Gäbe es totale Freiheit, könnte die Muttergesellschaft ihre Liquidität in einer Weise steuern, welche der Stabilität in dem betreffenden Land abträglich ist. In manchen Fällen wird der Übergang zu einem offeneren System allmählich erfolgen müssen.

Mehr Flexibilität also auch für die UniCredit, die in der Vergangenheit wegen der deutschen Finanzaufsicht Kapital und Liquidität eben nicht wie gewünscht von ihrer Tochter HVB in den Heimatmarkt transferieren konnte.

Großbanken, die in vielen Ländern tätig sind, werden sehen, dass sie die Möglichkeit bekommen, innerhalb der Gruppe effizienter zu arbeiten, solange sie die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Von den 120 Ausnahmen, die Sie beseitigen können …

… wir beseitigen sie nicht, wir entscheiden in einer harmonisierten Art und Weise, ob wir diese Optionen und nationalen Ermessensspielräume ausüben oder nicht, in für alle gleicher Weise. Einige werden auch ausgeübt werden.

Wie viele dieser Ausnahmen sind denn tatsächlich sinnvoll?

Eine ganze Reihe, zum Beispiel die Regelungen, die einen allmählichen Übergang zu den neuen aufsichtsrechtlichen Standards ermöglichen. Ihr Zweck ist es nicht, nationale Besonderheiten zu berücksichtigen, sondern einen reibungslosen Übergang von Basel II auf Basel III sicherzustellen.

In vielen Ländern werden Optionen und nationale Ermessensspielräume aber nicht mit der Notwendigkeit eines reibungslosen Übergangs, sondern mit nationalen Besonderheiten gerechtfertigt. Was halten Sie davon? Ist denn nicht jede Nation auf ihre Art besonders?

Die Notwendigkeit, eine Balance zwischen Harmonisierung und nationalen Besonderheiten zu finden, besteht bei den meisten europäischen Regelungen. Wir wollen nationale Merkmale respektieren, wenn es gute Gründe für sie gibt. Denken Sie zum Beispiel an die Bankenmodelle: Wir als Aufseher sind da nicht negativ oder positiv voreingenommen, ob es sich nun um Genossenschaften handelt, um Aktiengesellschaften oder um verschiedene Formen des Managements – das ist für uns nicht das Thema. Für uns kommt es darauf an, dass die Geschäfts- und die Governance-Modelle der Banken nachhaltig sind. Dies gilt auch für die Optionen und nationalen Ermessensspielräume. Wenn eine nationale Besonderheit gut begründet ist, wenn sie sicher und nachhaltig ist, wenn sie der Wirtschaft des betreffenden Landes oder der Europäischen Union dient – dann ist das fein. Das Konzept lautet nicht: Jedes Land ist gleich oder alle Dinge müssen gleich sein, denn das werden sie niemals sein. Wir sind bereit, verschiedene Modelle zu akzeptieren, sofern sie aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechen. Als Aufseher sollten wir innerhalb dieser Grenzen offen sein für Diversität.

Dies führt uns zur Gretchenfrage: Wie halten Sie es mit den Sparkassen und ihren Verbundprivilegien, was etwa gruppeninterne Forderungen angeht? Ist dies eine sinnvolle Ausnahme?

Es wäre verfrüht, jetzt zu sehr ins Detail zu gehen. Falls diese Banken mit anderen Banken in denselben Feldern konkurrieren, dann müssen gleiche Bedingungen herrschen. Das trifft in den meisten Fällen auch zu. Wenn ihre Behandlung die aufsichtsrechtlichen Kriterien erfüllt und wenn sie gerechtfertigt ist angesichts der Dienstleistungen, die die Banken ihren Kunden anbieten, wobei es sich um spezielle Kunden handeln mag – sehr kleine Firmen etwa oder eine bestimmte Kategorie privater Haushalte und Schuldner – warum nicht? Man muss eine Balance finden. Es gibt keine einfachen Lösungen, und bestimmte Regelungen im Markt lassen sich nicht von jetzt auf gleich ändern. Wenn Sie aber nach und nach mehr Wettbewerb in das System bringen, sehen Sie, wie sich das System anpasst. Wir wollen graduelle Änderungen und letzten Endes eine Entwicklung hin zu gleichen Bedingungen.

Heißt das, Sie planen eine Art allmähliches Auslaufen von Optionen und nationalen Ermessensspielräumen?

Ja. In vielen Fällen haben wir uns dazu entschieden, bestimmte Übergangsphasen zu bewahren. Wir waren sozusagen ein bisschen toleranter gegenüber den Übergangsregelungen als gegenüber den permanent geltenden Sonderregelungen, denn die Dauer der Übergangsregelungen ist normalerweise relativ kurz. Wir reden von drei oder vier Jahren. Hinsichtlich der permanent geltenden Ausnahmen müssen wir ein bisschen strikter vorgehen.

Schaut man nach Berlin, könnte man derzeit den Eindruck gewinnen, dass zur selben Zeit, in der die EZB versucht, die Optionen und nationalen Ermessensspielräume einzugrenzen, Regierungen neue Ausnahmen schaffen wollen, konkret, indem die deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement und an Sanierungspläne vom Rang einer Empfehlung in den einer vom Bundesfinanzministerium erlassenen Rechtsverordnung erhoben werden, welche dann auch die EZB beachten müsste.

Ja, es besteht das Risiko, dass nationale Gesetzgeber das Feld der Aufsicht betreten und sich dort einmischen. Wenn diese Vorgehensweise um sich greift, würde das die Bankenunion untergraben. Die Vorrechte der nationalen Gesetzgebung müssen in einer Art ausgeübt werden, die dem Grundgedanken und Wortlaut des Rechtsrahmens der Bankenunion entspricht.

Stellen Sie generell eine Tendenz fest, dass einzelne Staaten vermehrt Alleingänge wagen und damit Ihr Bestreben um eine Harmonisierung von Optionen und nationalen Ermessensspielräumen konterkarieren?

Ja, ich sehe diese Gefahr. Wir haben dies in anderen Fällen erlebt, was Anlass zur Sorge gibt.

Darum würden Sie diese gesetzlichen Regelungen gerne außer Kraft setzen?

Bankenaufseher können keine Gesetze außer Kraft setzen. Das ist genau die Krux hier. Aber letztlich muss der Gesamtrahmen des Regelwerks stimmig sein. Sonst funktioniert das System nicht. Um diese Einheitlichkeit in Zukunft zu gewährleisten, setzen wir auf die Zusammenarbeit der nationalen Behörden und auf die koordinierende Rolle der Europäischen Kommission und der EBA, mit unserer Unterstützung.

Das hört sich nach einer riesigen Grauzone an.

Ein bisschen ist es tatsächlich so. Aber wir sollten uns nicht entmutigen lassen. Die Loyalität der Mitgliedstaaten gegenüber dem Projekt, und das schließt Deutschland mit ein, steht außer Frage. Es geht nun vielmehr darum, sich zusammenzusetzen, die Regeln richtig auszulegen und dann fortzufahren.

Deutsche Sonderwege lassen sich auch beim EZB-Projekt eines Kreditregisters namens AnaCredit beobachten. Während die EZB Kredite ab einer Summe von 25000 Euro erfassen will, strebt die Deutsche Bundesbank offenbar eine Erfassung sämtlicher Forderungen ohne Mindestgrenze an. Warum?

Das ist eine Frage an die Bundesbank. Nach Auffassung der EZB ist der Schwellenwert von 25000 Euro ein guter Kompromiss und für den Euroraum angemessen.

Worin liegt für die EZB der Zweck von AnaCredit?

AnaCredit ist potenziell ein sehr nützliches Instrument. Aufseher müssen über eine gemeinsame Datenbank verfügen, um ihre Arbeit effizienter zu erledigen. Es gibt aber einen Konflikt zwischen der Granularität und der Effizienz einer solchen Datenbank. Im Grunde geht es darum, Kosten und Nutzen in das richtige Verhältnis zu bringen. Die Bankenbranche kommt auch über die European Banking Federation zu uns und sagt, dass sie schon mit einer Reihe anderer Anforderungen beschäftigt ist. Also müssen wir eine Balance finden. Und wir müssen noch bestimmte technische Probleme lösen.

Welche?

Wir müssen den richtigen Schwellenwert und den richtigen Grad an Granularität für die Statistiken festlegen, die geführt werden. Ein höherer Detailgrad liefert mehr Informationen, verursacht aber auch höhere Kosten. Der Schwellenwert von 25000 Euro gilt als wichtig für die Überwachung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen. Es gibt ein weiteres Problem sowohl technischer als auch rechtlicher Natur: die Frage, ob die Identität des Schuldners offengelegt wird. Die Lösung wird so aussehen, dass die erfassten Daten nur gegenüber Mitarbeitern der Zentralbanken offengelegt werden, einschließlich Mitarbeitern der Bankenaufsicht. Wichtig ist auch, dass nur die Namen juristischer Personen erfasst werden – nicht aber die Namen natürlicher Personen.

Die geplante Offenlegung der Identität von Schuldnern provoziert Bedenken wegen der Datensicherheit. Wie wollen Sie diese sicherstellen?

Die meisten Daten, die wir hier zu aufsichtlichen und anderen Zwecken halten, sind vertraulich. Für die EZB ist das nichts Neues, und mir ist kein Fall von Bedeutung bekannt, in dem dagegen verstoßen wurde. Bei den Banken gibt es aus verständlichen Gründen ein gewisses Zögern wegen der Vertraulichkeit der zu meldenden Daten. Denn diese enthüllen im Zweifelsfall, wie kreditwürdig eine Firma oder eine Person ist. Das aber ist ja der ganze Zweck der Übung. Die Aufsicht muss wissen, ob Schuldner kreditwürdig sind oder nicht. Ich denke, wir müssen daher darauf bestehen, im Laufe der Zeit in diesen Datenreihen so viel Information wie möglich abzufragen.

In diesem Jahr war die EZB erstmals alleinverantwortlich für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung der Banken zuständig, ohne auf den Input der nationalen Aufseher angewiesen zu sein. Was sind nun die wesentlichen Erkenntnisse?

Ich glaube nicht, dass ich da so konkret werden kann.

Sie können eine generelle Einschätzung geben.

Auf globaler Ebene gibt es nach der Krise einen Trend zu stärker kapitalisierten Banken und strengeren aufsichtlichen Anforderungen. Das ist gerechtfertigt und sollte auch in Europa passieren. Diese Entwicklung muss aber kompatibel sein mit dem makroprudenziellen Gesamtbild und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors zu erhalten. Im Zuge des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) müssen wir das alles im Auge behalten. Ich denke, wir werden das gut ins Gleichgewicht bringen, auch wenn wir mit den Ergebnissen nicht jeden glücklich machen werden.

Hatte die Sorge, die konjunkturelle Erholung mit strengen Kapitalanforderungen womöglich abzuwürgen, einen Einfluss auf das Ergebnis der Überprüfung?

Nein. Der SREP fokussiert sich jedes Jahr auf die spezifischen Risiken einer Bank. Makroprudenzielle Puffer sind eine separate Komponente der gesamten Kapitalanforderungen. Da der SSM aber eine makroprudenzielle ebenso wie eine mikroprudenzielle Aufsicht ist, müssen wir uns das Gesamtbild anschauen. Derzeit befinden wir uns in Europa zweifellos in einer wirtschaftlichen Erholungsphase. Wenn man also seine Kapitalbasis stärken möchte, dann ist jetzt ein guter Zeitpunkt dafür.

Kann man denn aus dem Bemühen, die Banken nicht zu überfordern, schließen, dass die EZB die SREP-Quoten eigentlich gerne rascher heraufsetzen würde und dies nun aber auf mehrere Jahre verteilen wird?

Ich will den Ergebnissen künftiger Maßnahmen nicht vorgreifen, auch, weil es sehr schwer ist, einen solchen Endpunkt zu bestimmen. Ich will auch nicht die Botschaft transportieren, dass wir immer weiter erhöhen werden; dies ist nicht zwangsläufig der Fall. Nächstes Jahr wird eine Kombination neuer Faktoren die Kapitalanforderungen beeinflussen: der SREP der EZB, die Systemrisikopuffer für Großbanken und zu einem gewissen Maß auch unsere neue Vorgehensweise in Bezug auf Optionen und nationale Ermessensspielräume. Wenn diese Elemente vollständig eingeführt sind, werden wir ein stabileres Umfeld haben.

Werden deutsche Banken in der Klemme sein, wenn sie Post von der EZB mit ihrer individuellen Kapitalquote bekommen?

Ich glaube, deswegen wird keine Bank in die Klemme geraten. In den allermeisten Fällen ist die individuelle Kapitalquote doch das Ergebnis eines Dialogs, der in den zurückliegenden Monaten stattfand. Daher sollte es dann auch keine größeren Überraschungen geben. In einigen Fällen könnte es sein, dass wir gewisse Probleme diskutieren müssen. Dann können sich die Banken an uns wenden, wir werden antworten, und am Ende entscheidet der SSM.

Warum werden die Resultate eigentlich nicht veröffentlicht?

Die vorherrschende aufsichtliche Praxis ist gegenwärtig, dass individuelle Anforderungen nicht veröffentlicht werden, um den offenen und effizienten Dialog mit der Bank aufrechtzuerhalten. Wir werden sehen, wie sich das weiter entwickelt. In anderen Bereichen, etwa im Zentralbankgeschäft, ist eine Tendenz zu mehr Transparenz festzustellen. Zudem spüren wir in einigen Mitgliedstaaten einen gewissen Druck zur Veröffentlichung.

Sie sprechen von Italiens Börsenaufsicht Consob?

Da gibt es in der Tat ein Problem mit der Gleichheit der Bedingungen. Die Offenlegungspraktiken sollten international einheitlich sein, aber das ist noch lange nicht der Fall.

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