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Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess 2015

Mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evalutaion Process – SREP) soll ein widerstandsfähiges Bankensystem gefördert werden, das Voraussetzung für eine nachhaltige und solide Finanzierung der Wirtschaft ist. Aus früheren Krisen wissen wir, dass ein nachhaltiges Wachstum durch ein unterkapitalisiertes Bankensystem gebremst wird. Die langfristigen Vorteile eines angemessen kapitalisierten Bankensystems schlagen stärker zu Buche als die kurzfristigen Kosten für die betroffenen Banken bzw. für die öffentlichen Finanzen, falls für schwache Banken staatliche Hilfen erforderlich sein sollten.

Einheitliche Methodik

2015 wurde der SREP für die 120 größten Bankengruppen im Euroraum erstmals anhand einer einheitlichen Methodik durchgeführt. Bis dahin wurden auf nationaler Ebene recht unterschiedliche Verfahren angewandt. Das Kapital- und Liquiditätsniveau der direkt von der EZB beaufsichtigten Banken wurde anhand ihrer Risikoprofile festgelegt. Gegebenenfalls wurden weitere Aufsichtsmaßnahmen eingeleitet.

Broschüre zur SREP-Methodik – Ausgabe 2015

Die SSM-Methodik stimmt mit der EU-Gesetzgebung und den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) überein und stützt sich auf die Best Practices im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) sowie die Empfehlungen internationaler Gremien. Es wurde eine ganzheitliche Bewertung der Überlebensfähigkeit der Institute unter Zugrundelegung einer zukunftsgerichteten Perspektive und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erreicht. Beim Ansatz für Experteneinschätzungen nach Maßgabe klar definierter Grundsätze („constrained expert judgement“) wurden quantitative und qualitative Elemente kombiniert. So wird ein konsistenter Ansatz sichergestellt, ohne dass dabei die individuellen Merkmale der Institute außer Acht gelassen werden. Erstmals waren umfassende Peer-Vergleiche und groß angelegte Querschnittsanalysen möglich. Dies erlaubt eine einheitliche Bewertung aller Institute und fördert somit einen stärker integrierten einheitlichen Bankenmarkt.

Kapitalanforderungen

Insgesamt werden die Kapitalanforderungen von 2015 bis 2016 allmählich um 50 Basispunkte ansteigen. Dieser Anstieg berücksichtigt bereits die Effekte der schrittweisen Einführung der kombinierten Kapitalpufferanforderungen.

  • Angesichts der Konjunkturlage im Euroraum muss die Kapitalausstattung des Bankensystems aufrechterhalten und in einigen Fällen gestärkt werden. Viele Banken haben sich immer noch nicht vollständig von der Finanzkrise im Jahr 2012 erholt und haben weiterhin mit Risiken und Gegenwind zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund sind im Vergleich zu 2015 die Säule-2-Anforderungen im Durchschnitt um 30 Basispunkte gestiegen.
  • Eine weitere wichtige Lehre aus der Krise, die sich in den Kapitalregelungen des SSM und in der Kalibrierung gemäß EU-Recht niederschlägt: Nachteilige systemische Effekte, die von global systemrelevanten Banken (Global Systemically Important Banks – G-SIB) und national systemrelevanten Banken (Domestic Systemically Important Banks – D-SIB) für das Finanzsystem und die Volkswirtschaften des Euroraums ausgehen könnten, müssen eingedämmt werden. Dementsprechend werden im Einklang mit den EBA-Leitlinien die Systemrisikopuffer (G-SIB, D-SIB und Systemrisikopuffer) zu den Säule-2-Anforderungen hinzugerechnet, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit und Schwere einer systemischen Übertragung von Problemen bei diesen Instituten verringert. Der andere Teil des Anstiegs der Kapitalanforderungen für Banken im Euroraum von 2015 bis 2016 (20 Basispunkte) ist auf die schrittweise Einführung dieser Systemrisikopuffer zurückzuführen. Diese schrittweise Einführung läuft erwartungsgemäß bis 2019.

Wir haben die Höhe des Kapitalbedarfs der Banken im Euroraum unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen für das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) und der gesamten Kapitalanforderungen (jeweils bei vollständiger Anwendung) sorgfältig geprüft. Im Fall der G-SIB ist die Kalibrierung der schrittweisen Einführung und vollständigen Anwendung der Kapitalanforderungen auf eine Reihe von Überlegungen zurückzuführen, darunter die Notwendigkeit, ein konsistentes Regelwerk für 120 Institute zu fördern, die systemischen Auswirkungen der G-SIB und D-SIB und ein breit angelegter Vergleich mit G-SIB in anderen Systemen.

Ausschüttungsfähiger Höchstbetrag

Was die Anwendung des ausschüttungsfähigen Höchstbetrags (Maximum Distributable Amount – MDA) betrifft, so bezieht sich der Ansatz des SSM auf die von der EBA am 18. Dezember 2015 veröffentlichte Stellungnahme.

EBA-Stellungnahme 2015/24

Es kann allerdings zu Änderungen dieses Ansatzes kommen, wenn im Zusammenhang mit künftigen regulatorischen Entwicklungen oder der Anwendung von EBA-Leitlinien Konsistenz und Einheitlichkeit im Binnenmarkt gewährleistet werden sollen.

Mehr Sicherheit für die Kapitalplanung

Durch unsere direkte Kommunikation mit den Banken schaffen wir die für ihre Kapitalplanung erforderliche Transparenz und Sicherheit hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungen. Die Säule-2-Anforderungen in den SREP-Beschlüssen für 2015 bieten einen Anhaltspunkt mit Blick auf die Zukunft. Das gilt insbesondere, da die vollständige Umsetzung der Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer bereits zugrunde gelegt wurde. Den Banken ist außerdem die Planung der schrittweisen Einführung des CRR/CRD-Pakets möglich, d. h. Abzüge vom harten Kernkapital und schrittweise Einführung der Systemrisikopuffer. Auch wenn die endgültigen Entwicklungen im Zusammenhang mit Basel III nicht vollständig abzusehen sind, ist bereits zur Kenntnis genommen worden, dass die Kapitalausstattung im System nicht erheblich erhöht, sondern der Komplexitätsgrad, die Vergleichbarkeit und die Transparenz des Kapitals bankenübergreifend verbessert werden sollen.

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