Abwicklungsplan (resolution plan) | Anders als der Sanierungsplan ein nicht von den Banken selbst, sondern vom Einheitlichen Abwicklungsausschuss und den nationalen Abwicklungsbehörden erstellter und regelmäßig aktualisierter Plan. Abwicklungspläne beinhalten eine umfassende Beschreibung glaubwürdiger und praktikabler Abwicklungsmaßnahmen, die im Rahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus umgesetzt werden können, wenn eine Bank alle Voraussetzungen für eine Abwicklung erfüllt. In den Plänen sind die Maßnahmen und Verfahren für eine potenzielle geordnete Abwicklung einer Bank spezifiziert, wobei die Kontinuität kritischer Funktionen sichergestellt wird. |
A-SRI | Anderweitig systemrelevantes Institut |
Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (supervisory review and evaluation process – SREP) | Prozess zur Regelung der aufsichtlichen Überprüfung bedeutender und weniger bedeutender Kreditinstitute und zur Feststellung, ob mögliche zusätzliche Anforderungen (über die Mindestanforderungen hinaus) im Hinblick auf Eigenmittel, Offenlegung oder Liquidität gestellt oder sonstige Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden sollten. |
Aufsichtliches Prüfungsprogramm (supervisory examination programme – SEP) | Von den JSTs für alle bedeutenden Institute erstellte Programme, in denen die wesentlichen aufsichtlichen Aufgaben und Aktivitäten für die folgenden zwölf Monate, vorläufige Zeitpläne und Ziele sowie die Notwendigkeit von Vor-Ort-Prüfungen und Untersuchungen interner Modelle festgehalten sind. |
Ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend (failing or likely to fail – FOLTF) | Es gibt vier Gründe, warum eine Bank als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend eingestuft werden kann: a) Sie erfüllt nicht mehr die Zulassungsanforderungen der Aufsichtsbehörden, b) die Höhe ihrer Passiva übersteigt die der Aktiva, c) sie ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, d) sie benötigt außerordentliche finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln. Zum Zeitpunkt der Feststellung, dass eine Bank ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ist, muss eine dieser Voraussetzungen gegeben oder wahrscheinlich gegeben sein. |
Bankenunion (banking union) | Einer der Bausteine zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, bestehend aus einem integrierten Finanzrahmen mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus, dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und dem einheitlichen Regelwerk. Letzteres sieht unter anderem harmonisierte Einlagensicherungssysteme vor, aus denen ein gemeinsames europäisches Einlagensicherungssystem hervorgehen könnte. |
Bankinterner Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapital-ausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process – ICAAP) | Umfasst Strategien und Verfahren der Banken, mit denen sie Höhe, Art und Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich bewerten und auf einem ausreichend hohen Stand halten können. Die ICAAPs werden im Rahmen des SREP von den zuständigen Behörden überprüft. |
Bankinterner Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditäts-ausstattung (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process – ILAAP) | Umfasst Strategien, Grundsätze, Verfahren und Systeme der Banken, mit denen sie das Liquiditätsrisiko über eine angemessene Auswahl von Zeiträumen, die auch nur einen Geschäftstag betragen können, ermitteln, messen, steuern und überwachen können, damit die Institute stets über angemessene Liquiditätspuffer verfügen. Die ILAAPs werden im Rahmen des SREP von den zuständigen Behörden überprüft. |
Basel III | Ein umfangreiches Reformpaket des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, das als Reaktion auf die 2008 ausgebrochene Finanzkrise entwickelt wurde. Aufbauend auf den Basel-II-Vorschriften soll es die Regulierung und Aufsicht des Bankensektors stärken und dessen Risikomanagement auf ein solides Fundament stellen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und in der Wirtschaft zu erhöhen, das Risikomanagement und die Governance von Banken zu verbessern und eine größere Transparenz und Offenlegung herbeizuführen. |
Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS) | Die weltweit wichtigste normgebende Instanz für die Bankenregulierung und ein Forum für die Zusammenarbeit in Fragen der Bankenaufsicht. Sein Mandat ist es, die Bankenaufsicht mit Blick auf die Regelungen, Verfahren und Bankpraktiken weltweit zu stärken und dadurch die Finanzstabilität zu fördern. Zu seinen Mitgliedern zählen Instanzen mit direkten Bankenaufsichtsbefugnissen sowie Zentralbanken. |
BCBS | Basel Committee on Banking Supervision – Basler Ausschuss für Bankenaufsicht |
Bedeutendes Institut (significant institution – SI) | Die Kriterien, anhand deren festgestellt wird, ob ein Institut bedeutend ist und somit unter die direkte Aufsicht der EZB fällt, sind in der SSM-Verordnung und der SSM-Rahmenverordnung festgelegt. Ein Institut wird als bedeutend eingestuft, wenn es mindestens eines der dort genannten Kriterien erfüllt. Dessen ungeachtet kann der SSM ein Institut als bedeutend einstufen, um die einheitliche Anwendung hoher Aufsichtsstandards zu gewährleisten. Die EZB beaufsichtigt derzeit insgesamt 119 bedeutende Bankengruppen direkt. |
BIP | Bruttoinlandsprodukt |
BRM | Breach reporting mechanism – Meldemechanismus für Verstöße |
BRRD | Bank Recovery and Resolution Directive – Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie |
CET1 | Common Equity Tier 1 – hartes Kernkapital |
Comprehensive Assessment | Überprüfung der finanziellen Solidität eines Kreditinstituts, die durchzuführen ist, bevor die EZB die direkte Aufsicht über das Institut übernimmt. Durch diese umfassende Bewertung soll sichergestellt werden, dass Banken eine adäquate Kapitalausstattung aufweisen und möglichen finanziellen Schocks standhalten können. Sie besteht aus einer Prüfung der Aktiva-Qualität und einem Stresstest. |
COREP | Common reporting – allgemeine Berichterstattung |
CRD | Capital Requirements Directive – Eigenkapitalrichtlinie |
CRR | Capital Requirements Regulation – Eigenkapitalverordnung |
CRR/CRD IV | Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie: Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) und Richtlinie 2013/36/EU über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (CRD IV). Oft werden beide auch gemeinsam als CRD IV bezeichnet. |
CSSF | Commission de Surveillance du Secteur Financier – luxemburgische Finanzaufsicht |
EBA | European Banking Authority – Europäische Bankenaufsichtsbehörde |
Eignungsprüfung (fit and proper assessment) | Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit von Kandidaten für Positionen in Leitungsorganen von Kreditinstituten durch die Aufsichtsbehörden. Die Eignungsprüfungen für die 119 größten Banken des Euroraums fallen in den Zuständigkeitsbereich der EZB, während die diesbezüglichen Entscheidungen für die weniger bedeutenden Institute den nationalen Aufsichtsbehörden obliegen, es sei denn, es handelt sich um neu zugelassene Institute. |
Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) | Ein aus EZB und NCAs in den teilnehmenden Mitgliedstaaten bestehender Mechanismus zur Wahrnehmung der auf die EZB übertragenen Aufsichtsaufgaben. Die EZB ist zuständig für die wirksame und einheitliche Funktionsweise dieses Mechanismus, der Bestandteil der europäischen Bankenunion ist. |
ESCB/IO | European System of Central Banks and International Organisations – Europäisches System der Zentralbanken und internationale Organisationen |
ESMA | European Securities and Markets Authority – Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde |
ESRB | European Systemic Risk Board – Europäischer Ausschuss für Systemrisiken |
ESZB | Europäisches System der Zentralbanken |
Europäische Banken-aufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) | Eine unabhängige EU-Behörde, die am 1. Januar 2011 als Bestandteil des Europäischen Finanzaufsichtssystems mit dem Auftrag geschaffen wurde, ein wirksames und einheitliches Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im EU-Bankensektor zu gewährleisten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das einheitliche europäische Regelwerk für das Bankenwesen zu erarbeiten, mit dem ein einziges Paket harmonisierter aufsichtlicher Regeln für die gesamte EU zur Verfügung gestellt werden soll. |
EZB | Europäische Zentralbank |
Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board – FSB) | Ein auf internationaler Ebene tätiges Gremium zur Förderung der weltweiten Finanzstabilität. Es koordiniert die Bemühungen der nationalen Finanzaufsichtsbehörden und internationalen Normierungsgremien zur Entwicklung solider Regulierungs- und Aufsichtsstandards sowie anderer den Finanzsektor betreffender Grundsätze. Der FSB setzt sich für eine sektor- und länderübergreifend einheitliche Umsetzung dieser Standards ein und sorgt dadurch für einheitliche Rahmenbedingungen. |
FINREP | Financial reporting – Finanzberichterstattung |
FKTK | Finanšu un kapitāla tirgus komisija – lettische Finanz- und Kapitalmarktaufsicht |
FOLTF | Failing or likely to fail – ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend |
FSAP | Financial sector assessment programme – Programm zur Bewertung des Finanzsektors |
FSB | Financial Stability Board – Finanzstabilitätsrat |
Gemeinsame Verfahren (common procedures) | Verfahren, die sowohl für bedeutende als auch für weniger bedeutende Institute gelten. Sie ermöglichen der EZB eine konsistente Anwendung des einheitlichen europäischen Regelwerks. Zu den gemeinsamen Verfahren gehören die Erteilung neuer Bankzulassungen, die Verlängerung bereits vorhandener Zulassungen, die Erlaubnis des Erwerbs einer Beteiligung an einem bestehenden Institut und der Entzug von Bankzulassungen. |
Gemeinsames Aufsichtsteam (joint supervisory team – JST) | Ein Team von Aufsehern der EZB und der NCAs, die mit der Aufsicht eines bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens oder einer bedeutenden beaufsichtigten Gruppe betraut sind. |
G-SIB | Global systemically important bank – global systemrelevante Bank |
G-SRI | Global systemrelevantes Institut |
ICAAP | Internal capital adequacy assessment process – bankinterner Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung |
IFRS | International Financial Reporting Standards – internationale Rechnungslegungsstandards |
ILAAP | Internal liquidity adequacy assessment process – bankinterner Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung |
IMAS | SSM information management system – Informationsmanagementsystem des SSM |
Internes Modell (internal model) | Kreditinstitutseigene Ansätze zur Risikomessung oder steuerung, die bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen herangezogen werden. Ihre Verwendung bedarf gemäß Teil 3 der CRR der vorherigen Genehmigung der zuständigen Behörden. |
IRRBB | Interest rate risk in the banking book – Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch |
JSS | Joint supervisory standard – gemeinsamer Aufsichtsstandard |
JST | Joint supervisory team – gemeinsames Aufsichtsteam |
LCR | Liquidity coverage ratio – Liquiditätsdeckungsquote |
LSI | Less significant institution – weniger bedeutendes Institut |
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (minimum requirement for own funds and eligible liabilities – MREL) | EU-weit geltende Anforderung, mit der die Verlustabsorptionsfähigkeit der Kreditinstitute bei einem Ausfall sichergestellt werden soll. Die MREL wurde von der Europäischen Kommission in der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (BRRD) verankert und verfolgt dasselbe Ziel wie die TLAC-Anforderung, wobei die MREL-Kapitalanforderungen jedoch anders berechnet werden (anhand von Kriterien der EBA). |
MREL | Minimum requirement for own funds and eligible liabilities – Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten |
Nationale zuständige Behörde (national competent authority – NCA) | Eine nach einzelstaatlichem Recht offiziell anerkannte öffentliche Behörde oder Einrichtung, die nach nationalem Recht als Teil des in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Aufsichtssystems zur Beaufsichtigung von Instituten befugt ist. |
NCA | National competent authority – nationale zuständige Behörde |
Notleidende Kredite (non-performing loans – NPLs) | Kreditpositionen, die gemäß Anhang V Absatz 145 der technischen Durchführungsstandards der EBA für die aufsichtlichen Meldungen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: a) Es handelt sich um wesentliche Risikopositionen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, oder b) es wird als unwahrscheinlich angesehen, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten ohne Verwertung von Sicherheiten in voller Höhe begleichen wird, unabhängig davon, ob bereits Zahlungen überfällig sind, und unabhängig von der Anzahl der Tage des etwaigen Zahlungsverzugs. |
NPL | Non-performing loan – notleidender Kredit |
Qualifizierte Beteiligung (qualifying holding) | Beteiligung an einem Kreditinstitut, die 10 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens ausmacht oder eine andere Möglichkeit der maßgeblichen Einflussnahme auf die Geschäftsführung dieses Kreditinstituts verschafft. |
RWA | Risk-weighted assets – risikogewichtete Aktiva |
Sanierungsplan (recovery plan) | Von den Banken zu erstellender Plan zur Vorbereitung auf mögliche finanzielle Schwierigkeiten und zur zeitnahen Gewährleistung des Fortbestands der Institute in Zeiten finanzieller Spannungen. Kernstück des Sanierungsplans ist eine breite Palette glaubwürdiger und praktikabler Sanierungsoptionen mit dem Ziel, die Lebensfähigkeit des Instituts wiederherzustellen, beispielsweise durch eine Verbesserung der Eigenkapital- oder Liquiditätsausstattung. |
SEP | Supervisory examination programme – aufsichtliches Prüfungsprogramm |
SI | Significant institution – bedeutendes Institut |
SRB | Single Resolution Board – Einheitlicher Abwicklungsausschuss |
SREP | Supervisory review and evaluation process – aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess |
SRM | Single Resolution Mechanism – Einheitlicher Abwicklungsmechanismus |
SSG | SSM Simplification Group – SSM-Vereinfachungsgruppe |
SSM | Single Supervisory Mechanism – Einheitlicher Aufsichtsmechanismus |
SSM-Rahmenverordnung (SSM Framework Regulation) | Rechtsrahmen zur praktischen Regelung der Zusammenarbeit zwischen der EZB und den nationalen zuständigen Behörden im Einheitlichen Aufsichtsmechanismus gemäß den Vorgaben der SSM-Verordnung. |
SSM-Verordnung (SSM Regulation) | Rechtsakt zur Errichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet und gegebenenfalls in weiteren EU-Mitgliedstaaten als einer der wichtigsten Bausteine der europäischen Bankenunion. Durch die SSM-Verordnung werden der EZB spezifische Aufgaben zur Wahrnehmung der Aufsicht über Kreditinstitute übertragen. |
TRIM | Targeted review of internal models – gezielte Überprüfung interner Modelle |
Verfahren der impliziten Zustimmung (non-objection procedure) | In der SSM-Verordnung festgelegtes standardmäßiges Entscheidungsverfahren für die Aufsichtstätigkeiten der EZB. Dabei werden Beschlussentwürfe vom Aufsichtsgremium genehmigt und anschließend dem EZB-Rat zur Verabschiedung vorgelegt. Beschlüsse gelten als angenommen, sofern der EZB-Rat nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums von höchstens zehn Arbeitstagen Widerspruch erhebt. |
Verfahren für den Europäischen Pass (passporting procedures) | Verfahren zur Regelung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs in einem Mitgliedstaat in Bezug auf Kreditinstitute, die über eine Zulassung der zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats verfügen und von diesen beaufsichtigt werden, soweit die betreffenden Tätigkeiten durch die Zulassung abgedeckt sind (gemäß Artikel 33 bis 46 der CRD IV). |
VZÄ | Vollzeitäquivalent |
Weniger bedeutendes Institut (less significant institution – LSI) | Institut, das der direkten Aufsicht der nationalen zuständigen Behörde (NCA) und der indirekten Aufsicht der EZB unterliegt. Im Gegensatz dazu werden die bedeutenden Institute direkt von der EZB beaufsichtigt. |