Beschlussfassung
Wir sind befugt, Aufsichtsbeschlüsse zu fassen, und die von uns beaufsichtigten Banken sind gesetzlich verpflichtet, diese zu befolgen.
Wie werden Beschlüsse gefasst?
Das Aufsichtsgremium bereitet Beschlussentwürfe vor, die anschließend vom EZB-Rat nach dem Verfahren der impliziten Zustimmung angenommen werden. Sofern der EZB-Rat nicht innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums Einwände erhebt, gilt der Beschluss als erlassen.

Unsere Verpflichtung zur Erklärung unserer Beschlüsse
Unsere Aufsichtsbeschlüsse enthalten eine Begründung. Darin legen wir dar, wie wir zu dem Beschluss gelangt sind, und führen die wesentlichen Fakten, rechtlichen Gründe und aufsichtlichen Erwägungen an.
Recht der Banken auf Anhörung
Bevor Beschlüsse angenommen werden, besteht für Banken, die von unseren Beschlussentwürfen betroffen sind, die Möglichkeit, sich zu diesen Beschlüssen zu äußern. Somit sind die Banken in der Lage, auf unsere Analyse des Sachverhalts und der Rechtslage zu reagieren. Das bedeutet wiederum, dass unsere Beschlüsse auf vollständigen Informationen beruhen.
Recht der Banken auf Einsicht in die Aufsichtsunterlagen
Bevor ein Beschluss erlassen wird, der sich negativ auf Banken auswirken könnte, haben diese das Recht, die Aufsichtsunterlagen einzusehen. Sie können die Unterlagen von Beginn des Aufsichtsverfahrens bis zur endgültigen Beschlussfassung einsehen.
Trennungsgrundsatz
Um potenzielle Interessenkonflikte zwischen den geldpolitischen und aufsichtlichen Zuständigkeiten der EZB zu vermeiden, sind unsere jeweiligen Ziele, Entscheidungsprozesse und Aufgaben voneinander getrennt.