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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB leitet öffentliche Konsultation zum Leitfaden zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen an Modellen für das Gegenparteiausfallrisiko ein

16. Dezember 2016
  • EZB erläutert Kriterien für die Genehmigung von Änderungen interner Modelle, die direkt beaufsichtigte Banken für die Berechnung der Kapitalanforderungen beim Gegenparteiausfallrisiko und beim Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung verwenden
  • EZB veröffentlicht Entwurf eines Leitfadens zur Konsultation
  • Öffentliche Konsultation beginnt heute und endet am 14. Februar 2017

Die Europäische Zentralbank (EZB) leitet heute eine öffentliche Konsultation zum Entwurf eines EZB-Leitfadens zur Beurteilung der Wesentlichkeit (ECB guide on materiality assessment – EGMA) von Änderungen und Erweiterungen von Modellen für das Gegenparteiausfallrisiko ein. Der Entwurf des Leitfadens gibt Hinweise darauf, wie die EZB den bestehenden Rechtsrahmen auszulegen beabsichtigt. Er unterstützt bedeutende Institute, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, bei der eigenen Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen und Erweiterungen interner Modelle, die für die Berechnung des Gegenparteiausfallrisikos und des Risikos einer Anpassung der Kreditbewertung eines Geschäftspartners verwendet werden. Dabei orientiert er sich soweit wie möglich an den von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) bereits für andere Risikoarten festgelegten Ansätzen.

Gemäß der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) können Finanzinstitute zur Berechnung der Kapitalanforderungen die auf einem internen Modell beruhende Methode (IMM) für das Gegenparteiausfallrisiko und die fortgeschrittene Methode für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (A-CVA) verwenden. Diese internen Modelle werden hauptsächlich für OTC-Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte verwendet, da die Risikoposition bei diesen Produkten anders berechnet wird als bei einem traditionellen Kredit, bei dem die Risikoposition weitgehend festgelegt ist. Das Ergebnis der Modelle fließt in die Berechnung der Kapitalanforderungen nach Säule 1 für die jeweilige Bank ein. Werden Änderungen und Erweiterungen der beiden Methoden als wesentlich angesehen, müssen sie von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden.

Das Ergebnis dieser Konsultation, die heute beginnt und bis zum 14. Februar 2017 dauert, wird in der Endfassung des Leitfadens berücksichtigt. Die maßgeblichen Dokumente – die Entwurfsfassung des Leitfadens und eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten – können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.

Im Rahmen dieser Konsultation wird die EZB am 13. Januar 2017 eine öffentliche Anhörung durchführen. Auf der Website der EZB finden sich auch Informationen zur Anmeldung für die öffentliche Anhörung und zu Möglichkeiten der Einreichung von Kommentaren. Im Anschluss an die öffentliche Konsultation veröffentlicht die EZB die eingegangenen Kommentare zusammen mit einer Feedback-Erklärung.

Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten.

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Europäische Zentralbank

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Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

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