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Häufig gestellte Fragen zur gezielten Überprüfung interner Modelle (TRIM)

Was war das TRIM-Projekt, und was war hierbei das Hauptanliegen?

Anfang 2016 leitete die EZB eine gezielte Überprüfung interner Modelle (Targeted Review of Internal Models – TRIM) ein. TRIM ist das bislang größte Projekt, das die EZB-Bankenaufsicht in Abstimmung mit den nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities – NCAs) durchgeführt hat. Dabei haben wir geprüft, ob die internen Modelle von direkt von der EZB beaufsichtigen Banken die regulatorischen Anforderungen erfüllen und die Modellergebnisse verlässlich wie auch vergleichbar sind.

Banken können interne Modelle verwenden, um den Gesamtbetrag ihrer risikogewichteten Forderungen zu ermitteln. Diese nennt man fachsprachlich auch „risikogewichtete Aktiva“ oder „RWAs“ (für „Risk-weighted Assets“). Um interne Modelle verwenden zu dürfen, benötigen Banken die Erlaubnis der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde.

Folgende Hauptanliegen wurden mit dem TRIM-Projekt verfolgt:

  1. Sicherstellung der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie Verbesserung der Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit interner Modelle
  2. Verringerung einer unbegründeten (d. h. nicht risikobasierten) Variabilität von RWAs
  3. Harmonisierung der Aufsichtspraxis

Ein bedeutendes Produkt des TRIM-Projekts ist der EZB-Leitfaden zu internen Modellen. In ihm wird dargelegt, wie die EZB gewisse regulatorische Anforderungen für interne Modelle auffasst. Somit trägt der Leitfaden dazu bei, dass Banken ihre internen Modelle ordnungsgemäß und einheitlich anwenden. Außerdem bildet der Leitfaden die Grundlage für die gemeinsamen Bewertungsmethoden, die beim TRIM-Projekt angewendet wurden.

Die Ziele des TRIM-Projekts deckten sich mit zwei wichtigen Zielen der EZB-Bankenaufsicht:

  1. Förderung eines soliden und widerstandsfähigen Bankensystems durch eine proaktive Aufsicht und die Anwendung bewährter Verfahren
  2. Gewährleistung der einheitlichen Anwendung von Aufsichtspraktiken im gesamten Euroraum

Welche zentralen Erkenntnisse wurden beim TRIM-Projekt gewonnen?

Schlussendlich bestätigten die Prüfungen im Rahmen von TRIM, dass die beaufsichtigten Banken ihre RWAs weiterhin mithilfe ihrer internen Modelle ermitteln können. Bei TRIM wurden in Bezug auf alle Risikoarten zahlreiche Mängel („Feststellungen“) beanstandet. Diese müssen die Banken innerhalb der von der EZB gesetzten Fristen beseitigen. Die Banken müssen dafür sorgen, dass die im Zuge von TRIM erzielte hohe Modellqualität auch künftig erhalten bleibt.

Derzeit arbeiten sie an der Beseitigung der festgestellten Mängel. Bei einigen Modellen waren allerdings aufsichtliche „Backstops“ erforderlich. Diese von der Aufsicht festgelegten Einschränkungen oder Änderungen hinsichtlich des Modelleinsatzes waren nötig, um der potenziellen Unterschätzung von RWAs und der großen Unsicherheit bezüglich deren Höhe entgegenzuwirken (wie etwa bei einigen Modellen zur Berechnung der Verlustquote bei Ausfall (Loss given Default –LGD) und den Umrechnungsfaktoren bei Portfolios mit geringer Ausfallwahrscheinlichkeit).

Im Rahmen des TRIM-Projekts wurden zu jeder Risikoart mehrere Feststellungen ermittelt. Etwa ein Drittel davon dürfte wesentliche Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen, die interne Governance oder die Risikokontrolle und -steuerung der Bank haben. Bei Kreditrisikomodellen beispielsweise offenbarten fast alle Prüfungen Schwachstellen mit starken oder sehr starken Auswirkungen, die den Parameter LGD betrafen. Bei den Marktrisikomodellen bezogen sich die Mängel mit starken oder sehr starken Auswirkungen auf die verwendete Methode zur Messung des Value at Risk (VaR) oder des VaR unter Stressbedingungen.

Die Feststellungen zu den einzelnen Risikoarten können Abschnitt 4 des TRIM-Projektberichts entnommen werden.

Haben sich die RWAs insgesamt infolge des TRIM-Projekts erhöht?

Die TRIM-Prüfungen waren umfassend und gingen dabei sowohl in die Breite als auch in die Tiefe. Sie führten zu zahlreichen Feststellungen und konkreten aufsichtlichen Folgemaßnahmen. Letztere zielen darauf ab, die festgestellten Mängel zu beseitigen, damit die aufsichtsrechtlichen Anforderungen voll und ganz erfüllt werden.

Die Banken haben detaillierte und verbindliche Auflagen mit vorab festgelegten Fristen erhalten. Außerdem haben wir Einschränkungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass die Eigenmittelanforderungen angemessen sind, bis die Banken die festgestellten Mängel behoben und die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt haben. Nach unseren Schätzungen haben diese Einschränkungen und die im Rahmen des TRIM-Projekts genehmigten Modelländerungen im Zeitraum 2018 bis 2021 insgesamt zu einer RWA-Erhöhung von rund 275 Mrd EUR geführt. Allerdings lässt sich im Voraus nicht vollends abschätzen, welche Auswirkungen die im Rahmen von TRIM erlassenen Aufsichtsbeschlüsse letzten Endes haben werden.

So sind bei Auflagen – dem Kernelement von TRIM-Folgemaßnahmen – die Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen im Voraus nicht absehbar, da sie letztlich davon abhängen, wie jedes Institut mit seinen spezifischen Auflagen umgeht.

Hat TRIM zur Verringerung der unbegründeten (d. h. nicht risikobasierten) Variabilität von risikogewichteten Aktiva geführt? Und wenn ja, wie?

Das TRIM-Projekt hat in verschiedener Weise dazu beigetragen, die nicht risikobasierte RWA-Variabilität zu verringern. Diese Variabilität hat unterschiedliche Ursachen: mitunter ist das Aufsichtsrecht nicht spezifisch genug, um ihr entgegenzuwirken, in manchen Fällen erfüllen Institute die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht.

  1. Im Leitfaden der EZB zu internen Modellen ist klar dargelegt, wie die EZB die bestehenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften auffasst. Damit stellt er sicher, dass aufsichtsrechtliche Anforderungen konsistent umgesetzt werden, und er trägt zur einheitlichen Bewertung interner Modelle bei. Bei den gezielten Überprüfungen interner Modelle wendete die EZB ihre eng begleitende Bewertungsmethode bei allen Banken gleichermaßen an (insbesondere durch den Einsatz standardisierter Datenanforderungen sowie einheitlicher Prüfungstechniken und -tools).
  2. Aufsichtsbeschlüsse infolge von TRIM-Prüfungen wurden nach einem einheitlichen Ansatz erlassen. Die darin enthaltenen Maßnahmen dienen dazu, die geprüften Modelle vollständig in Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu bringen. Bis die festgestellten Mängel behoben sind, gleichen die Maßnahmen etwaige Unterschätzungen von Risiken aus. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die beaufsichtigten Unternehmen die festgestellten Mängel zeitnah korrigieren und die RWAs in dieser Korrekturphase nicht zu niedrig ansetzen.

Letztlich entsteht durch diese Maßnahmen ein stärkerer Bezug zwischen dem Risiko der zugrunde liegenden Vermögenswerte und dem Modellergebnis. Außerdem fördern sie die Vergleichbarkeit von Modellergebnissen. Insofern verringern sie die nicht risikobasierte RWA-Variabilität und tragen dazu bei, die Glaubwürdigkeit interner Modelle wiederherzustellen.

Welchen Nutzen hat das TRIM-Projekt für die zukünftige Arbeit der europäischen Bankenaufsicht zu internen Modellen?

Das Projekt war in vielerlei Hinsicht aufschlussreich. Sein Nutzen geht weit über die Prüfung von internen Modellen im Hinblick auf die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen hinaus.

  • Die Aufseher haben von weitaus tieferen und systemweiten Einblicken in bestehende Modellierungsverfahren und diesbezügliche Mängel profitiert. Die gewonnen Erkenntnisse werden ihnen dabei helfen, zu bestimmen, welche Bereiche künftig auf den Prüfstand gestellt oder überwacht werden müssen.
  • Der EZB-Leitfaden zu internen Modellen ergänzt regulatorische Initiativen in diesem Bereich aus aufsichtlicher Perspektive. Er legt klar dar, wie die EZB die geltenden regulatorischen Anforderungen für interne Modelle auffasst. Er trägt auch dazu bei, die Regelungen für interne Modelle und die Modellprüfungen seitens der europäischen Bankenaufsicht auf solidere Füße zu stellen.
  • Mithilfe des TRIM-Projekts wurde ein einheitlicher Ansatz für die Aufsicht über interne Modelle entwickelt, die von bedeutenden Instituten im Rahmen der europäischen Bankenaufsicht verwendet werden. Für zukünftige aufsichtliche Prüfungen interner Modelle wird ein ähnlicher Ansatz verfolgt werden. Dies wird kontinuierlich dazu beitragen, für gleiche Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

In Zukunft werden wir in der europäischen Bankenaufsicht gut etablierte TRIM-Methoden, aufsichtliche Verfahren und fundierte Kenntnisse der Modelllandschaft in beide Säulen der regelmäßigen Aufsicht über interne Modelle einfließen lassen: in die Prüfungen interner Modelle und in die laufende Modellüberwachung.

Inwiefern war die Überprüfung interner Modelle gezielt?

TRIM war in mehrerlei Hinsicht zielorientiert:

  • Die Überprüfung konzentrierte sich auf die Risikoarten mit der größten Relevanz, berücksichtigte aber auch andere aufsichtsrechtliche Entwicklungen. Im Rahmen des Projekts kamen Modelle für das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko auf den Prüfstand. Interne Modelle für das operationelle Risiko und für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (CVA-Risiko) waren nicht Gegenstand der gezielten Überprüfung. Es entspricht dem Standpunkt des Basler Ausschusses im Zusammenhang mit den Reformen zur Basel-III-Finalisierung, dass Banken für diese Risikoarten keine modellbasierten Methoden anwenden sollten.
  • Die Überprüfung deckte die wichtigsten Bereiche ab, in denen eine unbegründete RWA-Variabilität vermutet wurde oder in denen unterschiedliche Verfahren bestanden, die womöglich nicht den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
  • Beim Kreditrisiko wurde eine hinreichend große Anzahl der wichtigsten und kritischsten internen Modelle überprüft. Der Einsatz von Zeit und Ressourcen unterlag dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Überprüfung aller bestehenden Modelle hätte den Rahmen des Projekts gesprengt (im Gegensatz zu den Modellen für das Marktrisiko und das Gegenparteiausfallrisiko).

Waren alle direkt von der EZB beaufsichtigten Banken Gegenstand des TRIM-Projekts?

Wir haben die internen Modelle bei allen direkt beaufsichtigten Banken geprüft, wenn sie diese Modelle zum Zeitpunkt des Beginns des TRIM-Projekts verwendet haben. Da das Projekt ein spezifisches Ziel verfolgte und aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sowie aus logistischen Gründen war es nicht möglich, ´sämtliche genehmigte Modelle bei allen Banken zu überprüfen. Ausgeklammert haben wir zudem Banken, die gerade eine Fusion durchliefen, sowie Banken, die nicht mehr unter die direkte Aufsicht fielen.

Ebenso konnten wir keine Institute einbeziehen, deren Modelle erst nach Beginn des TRIM-Projekts erstmals genehmigt wurden. Auch weniger bedeutende Institute (Less Significant Institutions – LSIs), die der direkten Aufsicht durch die unterliegen, blieben außen vor (es sei denn, sie waren vor ihrer Einstufung als LSIs Gegenstand einer gezielten Überprüfung).

Insgesamt erstreckte sich das TRIM-Projekt auf 65 Banken.

Werden interne Modelle häufig verwendet? Wird sich dies infolge des TRIM-Projekts ändern?

Mit dem TRIM-Projekt sollten Banken weder vom Einsatz interner Modelle überzeugt noch davon abgebracht werden. Es ging vielmehr darum, die Angemessenheit der verwendeten Modelle zu beurteilen. Dennoch kann das TRIM-Projekt im Zusammenspiel mit den Änderungen, die im Zuge der Finalisierung der Basel-III-Standards geplant sind, Auswirkungen darauf haben, wo und wie Banken interne Modelle einsetzen. Das TRIM-Projekt wird dazu beitragen, die Modelllandschaften der Banken zu straffen. In Anbetracht des Investments, das Banken erbringen müssen, um die in TRIM geforderten Standards im Einklang mit dem Aufsichtsrecht zu erfüllen, sollten Banken die Strategien für ihre internen Modelle überdenken und diese Überlegungen bei der Entwicklung bzw. Vereinfachung zukünftiger interner Modelle einfließen lassen.

Wie sah der Zeitplan des Projekts aus? Wie viele Prüfungen wurden vor Ort durchgeführt?

Zu Beginn des Projekts im Jahr 2016 haben wir zunächst die zugrunde liegende Methodik sowie die erforderlichen Instrumente entwickelt und festgelegt, welche Modelle einer Prüfung bedürfen. Im Zeitraum 2017 bis 2019 führten wir 200 TRIM-Prüfungen vor Ort bei den Banken durch: 161 davon bezogen sich auf Kreditrisikomodelle, 31 auf Marktrisikomodelle und 8 auf Modelle für das Gegenparteiausfallrisiko. 2020 schlossen wir die horizontalen Analysen der Prüfungsergebnisse ab und erließen weiterhin Aufsichtsbeschlüsse. Im April 2021 wurde das TRIM-Projekt mit Veröffentlichung des Projektberichts abgeschlossen.

Aus welchen Phasen bestand das TRIM-Projekt?

Bei TRIM-Prüfungen gab es unterschiedliche Aktivitätsphasen und diverse Qualitätssicherungsschritte. Diese entsprachen dem üblichen Ablauf bei der Prüfung interner Modelle, wie im Leitfaden der EZB für Vor-Ort-Prüfungen und Prüfungen interner Modelle beschrieben:

  1. Festlegung des Prüfungsumfangs und Prüfungsvorbereitung
  2. Durchführung der Vor-Ort-Tätigkeiten
  3. Durchführung von externen Konsistenzprüfungen
  4. Abschluss der Prüfungsphase und Übermittlung der Endfassung des Prüfberichts an die Bank
  5. Weiterverfolgung der im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung ermittelten Feststellungen im Rahmen des Aufsichtsbeschlussverfahrens

Durch die Konsistenzprüfungen wurde sichergestellt, dass die für TRIM entwickelte gemeinsame Methode einheitlich angewendet wurde. Wir haben horizontale Analysen bei der gleichen Risikoart oder gleichen Kategorien von Risikopositionen durchgeführt, um die bestehende Modelllandschaft in den jeweiligen Bereichen besser zu verstehen. So erhielten wir einen Überblick über die häufigsten und kritischsten Feststellungen und sorgten dafür, dass die Aufseherinnen und Aufseher mit vergleichbaren Mängeln gleichermaßen umgehen konnten.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Zielen bzw. Ergebnissen von TRIM und anderen Initiativen zu internen Modellen, etwa der regulatorischen Überprüfung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (IRB-Ansatz) durch die EBA oder den Basel-III-Standards?

Sowohl TRIM als auch die Basel-III-Standards haben die Zielsetzung, eine übermäßige unbegründete Variabilität von risikogewichteten Vermögenswerten zu verringern. TRIM nähert sich diesem Thema von aufsichtlicher Seite, die Basel-III-Standards behandeln es aus regulatorischer Perspektive.

Zusammen bieten die Finalisierung der Basel-III-Standards und die Beseitigung von TRIM-Feststellungen einen wirksamen Schutz gegen unangemessene oder ungeeignete interne Modelle. Die Einschränkungen und Bedingungen der Basel-III-Standards setzen eher auf allgemeiner Ebene an (Basel III sieht beispielsweise Parameter-Untergrenzen und Beschränkungen bei der Verwendung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes vor). Bei TRIM-Prüfungen liegt der Fokus hingegen stärker auf modellbezogenen Aspekten.

Sowohl das Programm der EBA zur Überprüfung des IRB-Ansatzes als auch TRIM zielen darauf ab, die Angemessenheit interner Modelle im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Anforderungen zu verbessern. So wurde beispielsweise das im Leitfaden der EZB zu internen Modellen dargelegte Verständnis des geltenden Rechts kontinuierlich an die laufenden aufsichtsrechtlichen Entwicklungen (wie technische Regulierungsstandards und Leitlinien der EBA) angepasst.

Die TRIM-Prüfung war nicht darauf ausgelegt, künftige regulatorische Entwicklungen vorwegzunehmen. Die Finalisierung der Basel-III-Standards durch Änderungen der Eigenkapitalverordnung, die regulatorische Überprüfung des IRB-Ansatzes durch die EBA und die Beseitigung von TRIM-Feststellungen dürften aber zusätzlichen Schutz gegen unangemessene interne Modellen bieten.

Wie waren die nationalen zuständigen Behörden in das Projekt eingebunden?

Die Einbindung verschiedener nationaler zuständiger Behörden war ein Grundprinzip des TRIM-Projekts, um eine einheitliche Aufsichtspraxis zu fördern und die umfangreichen Kenntnisse über interne Modelle innerhalb der europäischen Bankenaufsicht nutzbar zu machen.

So waren die nationalen zuständigen Behörden beispielsweise eingebunden in:

  1. die Durchführung von TRIM-Vor-Ort-Prüfungen (Personalressourcen wurden dabei maßgeblich von ihnen bereitgestellt),
  2. das operative Steuerungsgremium des Projekts und
  3. die Entsendung von Fachleuten zu internen Modellen an die TRIM-Kompetenzzentren. Letztere waren mit der Entwicklung der TRIM-Methodik und der Durchführung von horizontalen Analysen der TRIM-Prüfberichte betraut.
Whistleblowing