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Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote

Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote sind bankspezifische Empfehlungen. Sie geben an, wie viel Kapital Banken nach Auffassung der EZB zusätzlich zu der für sie verbindlichen Anforderung an die Verschuldungsquote vorhalten sollten.

Zur Berechnung der Verschuldungsquote einer Bank wird ihr Kernkapital durch ihre Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote geteilt. Diese Messgröße beinhaltet die Aktiva und die bilanzunwirksamen Positionen der Bank, ungeachtet ihres Risikogehalts. Die Anforderung an die Verschuldungsquote in Höhe von 3 % trat am 28. Juni 2021 für alle Banken verbindlich in Kraft.

Die Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote werden im Zuge des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) ermittelt. Im Gegensatz zu Säule-2-Anforderungen an die Verschuldungsquote sind Säule-2-Empfehlungen nicht rechtsverbindlich.

Wie gelangt die Aufsicht zu ihrer Säule-2-Empfehlung für die bankspezifische Verschuldungsquote?

Ausgangspunkt für eine solche Empfehlung ist das Abschneiden der einzelnen Banken im regelmäßig durchgeführten EU-weiten Stresstest. Dabei wendet die EZB einen zweistufigen Kategorisierungsansatz an.

Schritt 1

Zunächst ordnet die Aufsicht die Banken einer von vier Kategorien zu. Die Zuordnung richtet sich danach, wie stark die Verschuldungsquote der jeweiligen Bank im Stresstest zurückgegangen ist. Jede Kategorie entspricht einer bestimmten Bandbreite der Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote.

Schritt 2

Danach formuliert die Aufsicht Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote für einige Banken, z. B wenn deren projizierte Verschuldungsquote geringer ist als die Anforderung an die Gesamtverschuldungsquote.

Die Anforderung an die Gesamtverschuldungsquote setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • der für alle Banken geltenden Anforderung an die Verschuldungsquote in Höhe von 3 %;
  • der von der EZB-Bankenaufsicht ermittelten bankspezifischen Säule-2-Anforderung an die Verschuldungsquote;
  • dem Puffer für die Verschuldungsquote für global systemrelevante Institute (Global Systemically Important Institutions – G-SII). Dieser Puffer beläuft sich auf 50 % des von den makroprudenziellen Behörden festgelegten G-SII-Puffers. Eine Bank mit einem G-SII-Puffer von 1,5 % hat beispielsweise einen G-SII-Puffer für die Verschuldungsquote in Höhe von 0,75 %.

Die Säule-2-Empfehlung für die Verschuldungsquote wird innerhalb der Bandbreite der Kategorie definiert, der die jeweilige Bank angehört. In Ausnahmefällen kann die Aufsicht auch über die Bandbreite hinausgehen. Dabei berücksichtigt sie die individuelle Situation der Bank, wie etwa ihr Risikoprofil und das Jahr, in dem ihre Verschuldungsquote im Stresstest am niedrigsten war.

Bandbreite der Säule-2-Empfehlungen innerhalb der verschiedenen Kategorien (2023)

* Bei Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote gibt es keine Obergrenze.
Anmerkung: „P2G“ steht für „Pillar 2 Guidance“ (Säule-2-Empfehlung).

Quelle: EZB-Bankenaufsicht

Durch den Kategorisierungsansatz wird ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Höhe der Säule-2- Empfehlungen für die Verschuldungsquote und den Stresstestergebnissen hergestellt. Wie aus der Grafik hervorgeht, entspricht die Säule-2-Empfehlung für die Verschuldungsquote einer Bank nicht dem Rückgang ihrer Verschuldungsquote. Zur Veranschaulichung: Eine Bank, deren Verschuldungsquote sich um 1,5 Prozentpunkte verringert, fällt in die zweite Kategorie. Somit dürfte ihre Säule-2-Empfehlung für die Verschuldungsquote zwischen 0,20 % und 0,70 % liegen. Wie bereits erwähnt, wird für manche Banken eine Säule-2-Empfehlung für die Verschuldungsquote formuliert. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn deren projizierte Verschuldungsquote unter Stressbedingungen geringer ist als die Anforderung an die Gesamtverschuldung.

Für Banken, die nicht am Stresstest teilnehmen, formuliert die Aufsicht die Säule-2-Empfehlungen für die Verschuldungsquote auf der Grundlage einer zukunftsgerichteten Bewertung der potenziellen Auswirkungen adverser Szenarien auf die Verschuldungsquote.

Whistleblowing