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Kriterien für den Bedeutungsstatus

Ob ein Institut bedeutend ist und somit unter die direkte Aufsicht der EZB fällt, wird anhand von Kriterien festgestellt, die in der SSM-Verordnung und der SSM-Rahmenverordnung festgelegt sind. Ein Institut wird als bedeutend eingestuft, wenn es mindestens eines der dort genannten Kriterien erfüllt.

Die EZB kann ein Institut jederzeit als bedeutend einstufen, um eine konsistente Anwendung hoher Aufsichtsstandards sicherzustellen.

Kriterien für den Bedeutungsstatus

Größe der Gesamtwert der Aktiva übersteigt 30 Mrd EUR
Wirtschaftliche Relevanz für die Wirtschaft der Union oder eines einzelnen Landes
Grenzüberschreitende Tätigkeiten der Gesamtwert der Vermögenswerte übersteigt 5 Mrd EUR, und der Anteil der grenzüberschreitenden Aktiva/Passiva in mehr als einem der anderen teilnehmenden Mitgliedstaaten an den Gesamtaktiva/-passiva übersteigt 20 %
Direkte öffentliche finanzielle Unterstützung es hat direkte finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism – ESM) oder die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) beantragt oder erhalten
Ein beaufsichtigtes Institut kann auch als bedeutend eingestuft werden, wenn es eines der drei bedeutendsten Kreditinstitute in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ist.

Änderung des Bedeutungsstatus

Die EZB führt regelmäßige Überprüfungen aller in den teilnehmenden Ländern zugelassenen Banken durch. Der Status einer Bank kann sich durch die normale Geschäftstätigkeit oder ein einmaliges Ereignis (z. B. Fusionen oder Übernahmen) ändern. In solchen Fällen koordinieren die EZB und die beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden die Übertragung der aufsichtlichen Zuständigkeit.

Eine Änderung des aufsichtlichen Status kann sich auf die Höhe der an die EZB zu zahlenden jährlichen Aufsichtsgebühr auswirken.

Aufsichtlicher Status und Aufsichtsgebühren

Änderung von „weniger bedeutend“ zu „bedeutend“

Wenn eine weniger bedeutende Bank erstmals ein Kriterium erfüllt, wird sie als „bedeutend“ eingestuft. Die nationale Aufsichtsbehörde übertragt die Zuständigkeit für die direkte Beaufsichtigung an die EZB.

Änderung von „bedeutend“ zu „weniger bedeutend“

Erfüllt eine bedeutende Bank die Kriterien in drei aufeinanderfolgenden Jahren nicht, kann sie als „weniger bedeutend“ eingestuft werden. In diesem Fall ist wieder die nationale zuständige Behörde für die direkte Beaufsichtigung verantwortlich.

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