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  • PRESSEMITTEILUNG

EZB konstatiert Fortschritte bei Prüfung der Aktiva-Qualität und bestätigt Stresstest-Parameter für umfassende Bewertung

3. Februar 2014

EMBARGO

Sperrfrist: Montag, 3. Februar 2014, 13.00 Uhr MEZ
  • Erhebung der ersten Datenreihe abgeschlossen, Portfolioauswahl wird Mitte Februar beendet

  • Stresstest beinhaltet Ergebnisse der Prüfung der Aktiva-Qualität

  • Wie von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde angekündigt, beträgt Mindestwert für das Eigenkapital 8 % (Basisszenario) bzw. 5,5 % (adverses Szenario) hartes Kernkapital

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich heute zu den Fortschritten in Bezug auf die laufende umfassende Bewertung geäußert. Zudem hat sie bestätigt, dass sie für den Stresstest die am 31. Januar 2014 von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) veröffentlichten Parameter heranziehen wird. Der Stresstest ist, ebenso wie die Prüfung der Aktiva-Qualität (Asset Quality Review – AQR), Bestandteil der umfassenden Bewertung. Ihr Ziel ist es, die Transparenz der Bilanzen bedeutender Banken zu erhöhen und das Vertrauen der Anleger wiederherzustellen, bevor die EZB im November 2014 ihre Aufgaben im Bereich Aufsicht übernimmt.

„Die Vorbereitungen auf den Stresstest sind bereits in vollem Gange, und wir sind zuversichtlich, dass der in enger Abstimmung mit der EBA durchgeführte Test transparente und glaubwürdige Ergebnisse liefern wird, was den europäischen Bankensektor stärken wird. Wir beobachten, dass seit Ankündigung der umfassenden Bewertung Maßnahmen zur Erhöhung des Eigenkapitals und der Rückstellungen ergriffen werden. Die Banken bereiten sich schon im Vorfeld auf die umfassende Bewertung vor und stärken ihre Bilanzen, was begrüßenswert ist“, so EZB-Vizepräsident Vítor Cônstancio.

Danièle Nouy, die Vorsitzende des SSM-Aufsichtsgremiums, äußerte sich hierzu wie folgt: „In Kürze werden wir die Portfolioauswahl abschließen und die Portfolios einer risikobasierten aufsichtlichen Bewertung unterziehen. Äußerst wichtig sind hierbei Qualität und Durchführung, um sicherzustellen, dass die Kreditportfolios der größten Banken korrekt bewertet werden. Die beiden eben genannten Faktoren sind auch für das Ergebnis der Bewertung entscheidend.“

Derzeit arbeitet die EZB gemeinsam mit nationalen Aufsichtsbehörden an der Fertigstellung der AQR-Methodik. Die vollständige Methodik wird im Lauf des ersten Quartals 2014 veröffentlicht. Die Auswahl der Portfolios für die AQR wird die EZB Mitte Februar beenden. Danach werden die nationalen zuständigen Behörden gemeinsam mit externen Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer, Berater und Experten für die Aktiva-Bewertung) die Prozesse, Verfahren und Rechnungslegungspraktiken von Banken untersuchen, die Kreditexposures und Rückstellungen der Kreditinstitute analysieren und eine Bewertung ihrer Sicherheiten und ihres Immobilienvermögens vornehmen. Die Einbindung von Unternehmen des privaten Sektors ist nicht nur aufgrund des Umfangs der Beurteilung notwendig, sondern erhöht auch deren Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit. Dabei findet eine in Abstimmung mit der EBA festgelegte Definition notleidender Exposures Anwendung, der zufolge alle bedeutenden Exposures 90 Tage nach Fälligkeit als notleidend gelten – auch dann, wenn sie nicht als ausgefallen oder als wertgemindert eingestuft sind.

Im Rahmen der umfassenden Bewertung werden auch die bedeutendsten Level-3-Wertpapiere (d. h. illiquide und schwer bewertbare Aktiva) neu bewertet, sofern Banken bedeutende Exposures in ihren Anlage- oder Handelsbüchern halten. Für die Banken mit den bedeutendsten Handelsbüchern werden auch qualitative Prüfungen der zentralen Handelsbuchprozesse sowie quantitative Prüfungen der Preismodelle für Derivate vorgenommen.

Wie von der EBA angekündigt, wird bei der Stresstest-Komponente der umfassenden Bewertung der Mindestwert für das Eigenkapital beim Basisszenario auf 8 % hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1 – CET1) und beim adversen Szenario auf 5,5 % festgelegt. Zur Deckung von Kapitallücken im Rahmen des adversen Szenarios können neben CET1-Instrumenten zusätzliche, zwingend in CET1 umwandelbare Kapitalinstrumente zugelassen werden, sofern der Auslöser für die Konversion (Conversion Trigger) mindestens 5,5 % beträgt. Nur Instrumente ohne einschränkende Klauseln für eine solche Konversion werden zugelassen.

Forderungen gegenüber Staaten im „Held-to-maturity-Portfolio“ werden wie alle übrigen in diesem Portfolio enthaltenen Kreditexposures behandelt; d. h. der Einfluss der Szenarien auf die Verlust- und Ausfallparameter wird berechnet und resultiert in höheren Rückstellungen. Was dieselben Arten von Wertpapieren im „Available-for-sale-Portfolio“ und im „Held-for-trading-Portfolio“ betrifft, so werden dem jeweiligen Szenario entsprechend Marktpreisbewertungen vorgenommen. Der Effekt der allmählichen Rücknahme der „Prudential Filter“ für „Available-for-sale“-Titel auf Forderungen gegenüber Staaten wird vollends offengelegt. Auch die Forderungen der Banken an Staaten und die Laufzeiten der entsprechenden Anleihen werden vollumfänglich veröffentlicht.

Die EZB stellt sicher, dass der Prozess durchweg glaubwürdig ist und gewährleistet seine Qualität. Was die AQR und den Stresstest anbelangt, so setzt die EZB eigene Teams ein, die an den lokalen Prüfungen der Banken teilnehmen und diese überwachen. Zu den diesbezüglichen Aufgaben gehört die Teilnahme an Konsistenzprüfungen von Daten, die Durchführung vergleichender Analysen der Portfolios sowie die eingehende Prüfung von in Modelle einfließenden Daten und Annahmen. Die EZB geht davon aus, dass die EBA den Banken die Szenarien für den Stresstest Ende April 2014 zusenden wird.

Medienanfragen sind an Frau Uta Harnischfeger zu richten unter +49 69 1344 6321.

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